in: Arbeitsgruppe 501 (Hrsg.) Heute hier, morgen fort, Freiburg: IZ3W, 1993, S. 161 - 168

Flüchtlingslager, -widerstand und Solidaritätsarbeit

I. Die Vorgeschichte
1980 folgten dem "2. Asylbeschleunigungsgesetz" in Baden-Würtemberg die ersten Verordnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in 6 „Sammellagern". „Das Wort Lager kann nicht länger tabuisiert werden“ hieß es in der FAZ vom 28.5.80. 1982 wurde im ersten "Asylverfahrensgesetz" bundeseinheitlich geregelt, daß "Ausländer, die einen Asylantrag stellen, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen" (§ 23). Erst mit dem Asylverfahrensgesetz von 1992 wurden Sammellager für neuankommende Flüchtlinge zwingend (AsylVfG § 44) und auch die Folgeunterbringung in zentralen Unterkünften die Regel, (§ 51). Neu ist die Dimension, 300-1.500 Menschen werden in diesen Lagern zusammengepfercht, betroffen sind schätzungsweise 3-400.000 Flüchtlinge jährlich. Die Begründung aus dem Munde der Verantwortlichen, „die lagermäßige Unter-bringung muß als psychologische Schranke ge-gen den weite-ren Zustrom Asylwilliger auf-ge-baut werden“ hieß es 1982 vom Verband der bayrischen Landkreise. „Die Buschtrommeln werden in Afrika signalisieren, kommt nicht nach Baden-Würtenberg, dort müßt ihr ins Lager“ erklärte L.Späth deren Abschreckungsfunktion (in Baumgarten u.a. 82),und die Bremer Senatorin Trüpel, (TAZ, 16.8.93): weil dort "die Kontrollen härter sind". Sie sind jenen MigrantInnen gedacht, die im Gegensatz zu Aussiedlern oder Kontingentarbeitskräften unerwünscht und überflüssig sind, aber dennoch einrei-sen, um sich mittels des Asylverfahrens eine Aufenthaltsberechtigung zu erstreiten.

II. „Lager“ und ihre Funktion
Lager sind Institutionen der (Asyl-)verfahrensabwicklung und Schnellabschiebung, sie sind Drehscheibe in die Folgeunter-künfte, Abschiebung oder Illegalität. Sie 30-50 % teurer als die Wohnungsunterbringung. und rechnen sich also erst über ihre gesellschaftliche Funktion als Deregulationsinstrument der Sozial- und Migrationspolitik. Viele Lager wurden in ehem. Gebäuden der Bundeswehr und Alliierten eingerichtet, in Oldenburg in einer ehemaligen Psychiatrie, in Bremen werden Katastrophenschutzbunker (sic) belegt, in München Wohncontainer, in Augsburg leerstehende Fabrikgebäude, in Castrop ein ehemaliges Gefängnis, mitunter sind es nur Zelte. In Baden-Würtemberg werden Flüchtlinge und Lager nach dem AsylVfG in zwei Kategorien unterteilt, "unbe-gründet" und "offensichtlich unbegründet", aus letzteren innerhalb von 6-12 Wochen wie-der abgeschoben. In allen Bundesländern wurden Abschiebegefängnisse oder Abteilungen in den JVA's eingerichtet, in Herne wird die als "Geiselhaft" beschriebene Inhaftierung eines Familienmitgliedes prakti-ziert (Pfarrer Rohr, Westfälische Allgemeine Zeitung, 10.7.92), um die Flucht vor drohender Abschiebung zu verhin-dern. Die Lager bestehen i.d.R. aus einer Zentrale und ggf. seinen Außenstellen, ergänzt um die Abschiebegefängnisse und werden mit Flüchtlingen aus allen Herkunftländern belegt.

Vor allem die Zentralen Anlaufstellen (ZASten) sind durch einen Zaun charakterisiert, 2, 3 Meter hoch, teils mit Stacheldraht oder Stahlzäunen gesichert, auf Schiffen ist es das Wasser. Der Eingang ist oft durch ein Tor mit Schranke und Wachhäuschen gesichert. Dort finden i.d.R. Eingangskontrollen statt. Oft erhal-ten die Insassen Lageraus-weise, bezw. Bordkarten, in denen bisweilen alle Bewegungen der Flüchtlinge registriert werden. Vorläufiger Höhepunkt ist das 1993 gecharterte "Hotelschiff Embrica Marcel" in Bremen für 411 alleinstehende Männer. Der Eingangsbereich, Flure und Aufenthaltsraum sind Videoüberwacht. Der Zutritt erfolgt durch eine elektronische Drehschleuse, die sich nur mittels Magnet-Bordkarte öffnen läßt, die jeden Ein- und Ausgang registriert, auch die drei Mahlzeiten erhalten die Flüchtlinge nur auf Vorlage der Karte, was ebenfalls registriert wird. An den Kabinentüren befinden sich Kontaktmelder, die jedes Öffnen auf eine mit Namen versehene Schalttafel an die Zentrale weitermelden. Der Fernseher darf nur vom Personal geschaltet werden. Im Köln-Niehl ist der Lagerausweis mit einem maschinenlesbaren Strichcode versehen. In allen Fällen gilt gemäß § 54/55 AsylVfG Anwe-senheitspflicht. Die wird bis zu dreimal täglich durch Abgabe einer Unterschrift, bei der Essensausgabe oder besagte Ausweise kontrolliert. Abwesenheit wird gemeldet, nach drei Tagen verliert ein Flüchtling Unterkunft, Sozialhilfe, Aufenthaltsberechtigung und wird zur Fahndung ausgeschrieben (§ 69). Innerhalb oder neben einigen ZASTen befinden sich Außenstellen der Kriminalpolizei oder der Bereitschaftspolizei, Einrichtungen zur Erkennungsdienstlichen Behandlung, Aus-länderbehörden und neuer-dings auch Ausgabeschalter der Sozialämter, ein sich schließendes System. Von Wachdiensten und Hausmeistern wurde der Einsatz von elektrischen Schlagstöcken bekannt, in Schwalbach „läßt der Wachdienst 1000 Flüchtlinge in 2er Reihen antreten", in der ZAST Ingelheim „tragen Beamte der Ausländerbehörde Schußwaffen, die Wachdienste patrollieren mit Gummiknüppeln durchs Lager (TAZ, 31.8.92). In vielen Unter-künften herrscht Besuchsverbot, in anderen muß sich der Besucher auswei-sen und den Namen des Besuchten ange-ben, oft wird beides notiert, zunehmend müssen Besucher ihre Ausweise an der Pforte hinterlegen. Der AStA Aachen berichtete von Postkontrollen, dort sei nach Geldüberweisungen gesucht worden, die dann von der Sozialhilfe abgezogen würden (ASTA Aachen, 9.1.92). Viele Lager liegen „auf der grü-nen Wiese“ an Stadträndern oder in Gewerbegebieten, sie sind nur mit „Sonderbus mit Sonderpreis und Sonderkontrollen zum Sonderhaus“ erreichbar (Zahedi). In den meisten Lagern wurde auf Vollverpflegung zu festen Ausgabezeiten umgestellt, die entspricht weder dem individuel-len Geschmack noch dem Notwendigen, war sogar mehrfach verdorben.. Eigene Kühlschränke sind nicht vorgesehen, Kochplatten oder Tauchsieder meist verboten. Aachen kürzte 1985 die Sozialhilfe weil Flüchtlinge einen „geringeren Ernährungsbedarf“ hätten. Mittlerweile erhalten sie die im Vergleich zur Sozialhilfe um 25 % geringeren Leistungen nach dem neuen "Asylbewerberleistungsgesetz" nicht in bar, sondern in Gutscheinen oder als Vollverpflegung, so-wie ein Taschengeld in Höhe von 70-150 DM für den „persönlichen Bedarf“, gemeint ist Seife, Tabak, Telefongeld, Zeitungen, Früchte, ev. Fahrgeld und ggf auch Kleidung mit der Summe sicherlich nicht zu bezahlen und erzwingt weitgehenden Verzicht. Kleidergeld steht ihnen erst nach 6 Monaten zu, aushelfen soll die Altkleider-kammer des DRK, es gibt abgelegtes oder gar nichts. Grund-sätzlich werden Flüchtlinge in Gemeinschaftszimmern untergebracht, in einer Würzburger Kaserne 4 Personen auf 15 qm, auf einem Mainzer Schiff 4 auf 9 qm, ein Hamburger Wohncontainer für eine Familie ist 13 qm groß. Türen dürfen von innen nicht abgeschlossen werden, in Reutlingen würden täglich, "fast stündlich" Kontrollen durch Hausmeister, Sozialarbeiter oder Polizei stattfinden (Reut. General Anzeiger, 16.7.92), in Köln-Niehl werden die Flüchtlinge in nicht abschließbaren 8-Bett-Zimmern untergebracht, denn "die müssen jederzeit kontrollierbar sein" (Leiter Gerner). In umgebauten Fabrikhallen, Bunkern und Turnhallen gibt es nur eine zen-trale Beleuchtung, aber kein Tageslicht (TAZ, 31.8.92). Sowohl in Köln-Niehl, als auch vom Bremer Wohnschiff berichteten Flüchtlinge im Winter von schlecht oder zeit-weise garnicht geheizten Räumen. In Blankenburg sind 1/4 der Insassen Kinder, Spielzeug gibt es nicht. Die Körperpflege soll durch Duschen und Toiletten für 40 und mehr Menschen abgedeckt sein, die Zeiten sind oft eingeschränkt. In einigen Lagern bestanden bis zum November 1993 Arbeitsmöglichkeiten nach dem BSHG § 19. Für die Arbeit im Garten oder beim Putzen wird 1.50/Std. ausgezahlt. Eine rumänische Mutter von drei Kindern aus der ZAST in Oldenburg: “Ohne dieses Geld brächte ich meine Kinder nicht durch“. In diesem Fall ist sowohl die skandalöse Unterversorgung als auch der mittelbare Zwang zur Arbeit belegt. Selbst in großen Lagern gibt es keine Ärzte, Flüchtlinge sind gesetzlich weitgehend von der Gesundheitsver-sorgung ausgeschlossen (gemäß BSHG §120, Abs.2 eine `Kann`-Leistung), es sind höchstens Unfalljohanniter am Ort

Hinter der Lagerordnung verbirgt sich ein Frauen-spezifisches Elend. Für sie gibt es keine Rückzugsmöglichkeiten vor den Aggressionen von Männern es gibt weder separate Duschen, noch Toiletten. In Oldenburg würden Frauen aus dem Lager in hafennahe Bordelle gelockt, sogar von einem Strich in Lagernähe war die Rede. Aus Freiburg und Ingelheim wurden Fälle von sexueller Belästigung bis hin zu Vergewaltigungen durch Lagerangestellte bekannt (TAZ, 31.8.92; Bad. Zeit.,13.4.92). In Freiburg gibt es bereits ein Flüchtlingsfrauen-Haus, anderorts wird dies gefordert.

Der Betrieb liegt teilweise bei den Behörden, anderswo bei den Wohlfahrtsverbänden oder privaten Betreibern. In Niedersachsen und Baden-Würtemberg tauchen Misch-formen auf, in denen die Verbände Aufgaben in den Lagern übernehmen. Zwar hieß es 1985 es vom Bundesvorstand der AWO, sie habe "sich stets gegen Maßnahmen ausgesprochen, die Flüchtlinge diskriminieren (Sammellager...)" und deshalb "die Gemeinschaftsverpflegung abgelehnt" (Grundsatzprogramm 1988). Ebenso "lehnt" der DPWV "die zwangsweise Unterbringung in Sammelunterkünften ab", und auch das Rote Kreuz erklärte 1989 vor einer Anhörung im Bundestag, in "fast allen Bereichen überwiegen die Nachteile erheblich". Dennoch betreiben seit 1989 fast alle Wohlfahrtsverbände Sammellager. Diese Aufgabenverlagerung ist umso makaberer, als sie als Betreiber Poli-zeivollmachten erhalten und ermächtigt sind, Menschen fest-zusetzen, zu überprüfen oder zu durchsuchen (§ 57 AsylVG; Gutachten RA H.Heinhold 92). Das Ziel privater Betreiber ist die gewinnorientierte Betreuung von Flüchtlingen, sie schöpfen aus den Pflegesätzen auch noch Gewinne ab und sind vor allem in den östlichen Bundesländern tätig.

Die Lagerunterbringung ist „zum Teil akut gesundheitsgefährdend“ (AK Asyl und Gesundheit, Bremen, 92). Vom Hamburger Senat hieß es, daß ab Lagern „mit mehr als 200 Plätzen damit zu rechnen ist, daß die desozialisierenden Faktoren einen Stellenwert errei-chen,... die dem einzelnen Asylbewerber keine menschenwür-dige Unterbringung mehr sichert“. Außerdem füh-ren sie „zu schwerwie-genden psychischen und psychosomatischen Beein-trächtigungen“ (Drucksache des Hamburger Senats, 127/82). „Viele leiden unter funktio-nalen Beschwerden im Magen-Darm-Bereich; an Nierenentzündungen; Lungenerkrank-ungen; Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen; Herzangst und Schlaflosig-keit“, die „hiesigen Lebensverhältnisse“ lassen „psychotische und paranoide Zustände, Gedächtnisstörungen, Menstruati-onsanomalien und Drogenmiß-brauch“ dazutre-ten (AK Asyl). Bei Frauen und Kindern haben sich "zum Teil erhebliche und unerwartete Schwierigkeiten gezeigt, z.B. Stillprobleme für Säuglinge durch stressbedingten Milchmangel der Mütter, Akzeptanz- und Verdauungsprobleme bei Kleinkindern mit der Folge von schleichender Unter- und Fehlernährung" (Dr.Hohmann, Hauptgesundheitsamt Bremen, 10.7.92) Oft sind es die „katastrophalen hygienischen Bedingungen“ in Sammelunterkünften, die „die Gesundheit zerstören“. Dies sind „feuchte Wände, Schimmel-pilzbefall, die Atemwegs- und Hauterkrankungen, sowie Ver-giftungen zur Folge haben, fehlende Desinfektion gegen Un-geziefer, fehlende Waschmaschinen" (AK). In einem Bremer Bunker stellte eine Delegation aus 20 MedizinerInnen „bei einer Mehrzahl der Untersuchten Erkrankungen fest“ (Weser Kurier, 9.1.93). Die Ernährung ist mitunter der-art mangelhaft, daß „die Menschen dort (ZAST Blankenburg) dünn, abge-magert und eingeschüchtert“ wirken. In der Beratung beklagten sich auf dem "Hotelschiff Embrica" untergebrachte Flüchtlinge über zuwenig Nahrung. „Daß man in den Sammellagern nicht die Vorraussetzung für eigene Nahrungsmittelbeschaffung und -zubereitung ermöglicht, stellt wohl eine gezielte Verweige-rung eines der stärksten Bedürfnisse der Menschen dar. Dies kommt verordnetem Hunger bedenklich nahe und ist beson-ders verwerflich“ (Dr.Vorbrodt, Berlin 89, in ID Asyl 57/92). Für den Bremer AK Asyl „steht fest, daß der Verwahrvollzug in den Gemeinschafts- und Sammelunterkünften die Men-schen längerfristig weiter schädigt - und sie zerstört“.

Die kritische Psychologie kennt Lager als "totale Institutionen", an deren Ende die "Kolonisierung" (Goffmann 72) und "systematische Zerstörung der Persönlichkeit der Insassen" stehe (Tappe/Wiegmann in Grubitsch 81). Darüberhinaus haben Flüchtlingslager eine gesellschaftliche Funktion, sie sind gleichbedeutend mit der Internierung von sozialen Problemen und stehen für Ausson-derung und Isolierung. Sie „erscheinen als der vorletzte Schritt der Psycho-Logik totalitä-rer Ausgrenzung, der letzte Schritt wäre das Pogrom“ (A.Söller, Zentrum für Antisemitismus-Forschung, Frankfurter Rundschau, 6.8.86). Sie sind der Zeigefinger des Rassis-mus. Der Staat erniedrigt und demü-tigt eine sozialen Gruppe öffentlich, stellt sie zur Schau und errichtet mit dem Lager eine Art Pranger. So, wie die im Mittelalter als Aufforderung verstanden wurden, sich an der Bestrafung, Demütigung und Vertreibung aus der Stadt zu beteiligen, so betrachten heute militante Rassisten die neuen Pranger der „Asylbetrüger“ als Aufforderung zu Stein- und Brandbom-benwürfen. Erst diese Kombination von Asyldebatte und Lagern/Gemeinschaftsunterkünften inmitten von Wohngebieten (Rostock u.a.) löste die massenhafte Militantisie-rung des Rassismus aus.
Die Einrichtung von Lagern und die Konstruktion von (Überbelegungs-) Notständen, bzw. Bedrohungssituationen sind zentrale Bestandteile der rassistischen Formierung von Gesellschaft. Deshalb setzen dort antirassisti-sche Gegenstrategien.

III. Praxis und Perspektiven der Flüchtlingsarbeit
Jede Flüchtlingsinitiative gerät über kurz oder lang in die Zwickmühle, nicht-paternalistisch sein zu wollen, Flüchtlin-gen weder eigene Werte noch eigene Politikformen überzu-stül-pen ohne damit die eigene Autonomie und Inhalte preis-zugeben. Auch ist es unrealistisch, sich unter Gefahr der Selbstaufgabe mit Flüchtlingen zu identifizieren (wie es verein-zelt gefordert wird) und aus einer „weißen“ Sozialisation zu flüchten. Im struktu-rellen Rassismus begründet können eine „schwarze“ und eine „weiße“ Realität derzeit nicht dec-kungsgleich werden. Ganz im Gegenteil enthält gerade dieses Spannungsverhältnis, welches auch eines von sozialen zu politischen Bewegungsformen ist, jene Dynamik, die Veränderungs-prozesse erst ermöglicht. Deshalb ist es zulässig, „weiße“ Widerstandfor-men gegen die rassisti-sche Formierung zu entwerfen, solange sie ihren Bezug zu Flüchtlingen nicht vergißt.

Eine eng moralische Auseinandersetzung mit Rassismus mündet häufig in der Selbstbeschuldigung. Diese Anerken-nung einer weißen Täterschaft kann sich aber zur kompletten Identitätskrise stei-gern, wie zahlreiche Papiere aus der "auto-no-men" Szene dokumentieren. Solche enden dann immer mit einem Selbstbezichtigungsritual, das analog zur Beichte „freisprechen“ scheint. Doch „wir müssen uns davor hüten, rassisti-sche Verhaltensweisen und Taten sowie Machtpositio-nen von Personen mit strukturel-len Formen von Herrschaft gleichzusetzen“ („BASTA“, Frauenkollektiv, Berlin 1992).
Noch gefährlicher ist die Einführung von Begriffen wie „weiße Männer“, „Metropolenidentität“, „wir und die ande-ren“, „Differenz“ und „Kultur“ in die Analyse von Rassis-mus. Sie sind nicht radikalisierend, sondern rassisierend und separatistisch, trei-ben (selbst-) Ethnisierungsprozeße vorran, die nur durch die Umlenkung in „Selbsthaß“ noch umgebo-gen werden. Sie basieren auf der Konstruktion sozialer Kollektivität (Wir, Metropolenindentität), die klassenbe-dingte oder geschlechtsspezifische Einflüsse zugun-sten eines neuen Hauptwiderspruchs ignorie-ren. Sie verdrängen die Uni-versalität der Menschenrechte zugunsten der zum Prinzip erhobenen Widersprüche, Differenzen und Partikularinteres-sen. An dessen Ende geht der Kampf gegen die Ursachen der globalen Ungerechtigkeit zugunsten eines Kampfes ge-gen sich selber verloren (vergl. Taguieff und Sivanandan).

Zunächst ist es die Praxis vieler Flüchtlingsinitiativen, Flücht-lingen eigene Privilegien, Erfahrungen, Fähigkeiten und Resourcen zur Verfügung zu stellen. Das beginnt mit der Rechtsberatung, Sprachkursen oder der Begleitung bei Ämtergängen und verschafft uns erst Einblick in die spezifische Realität von „Asylbewerbern“. Solche Praxis wird zwar häufig der Kritik von „Sozialarbeit“ und „Amtshilfe“ ausgesetzt, ist jedoch nichts weniger als das ein-fache Prinzip der Solidarität und gegenseitigen Hilfe, dar-über-hinaus aber auch Bestandteil der „weißen“ Verantwor-tung. In einigen Städten und Regionen wurden entlang der spezifischen Bedingungen lokale Kampagnen entwickelt: in Hamburg gegen die Jugendobdachlosigkeit von Afrikanern, im Ruhrgebiet gegen die Deportationen von Roma, in Bremen gegen Polizeiterror und Mißhandlungen auf Polizeiwachen, in Berlin gegen die Zuweisungen in den Osten.

Schlußendlich sind es Flüchtlinge selbst, die als ersten gegen diese Bedingungen revoltieren, in Augsburg, Tübingen, Köln, Bremen hungerstreikten sie für bessere Bedingungen; in Magdeburg, Sachsen-Anhalt und Bremen verweigerten sie den Umzug in große Sammellager; in Lübeck und Minden besetzten sie die Dächer von Abschiebegefängnissen. Zahllose Konflikte und Proteste, Flüchtlingswiderstand und Forderungen entzünden sich an den Einzelteilen der Lager und den Lebensumständen insgesamt. Neben ihrer repressiven Rolle sind Lager auch soziale Orte, an denen sich Widerstand konstituiert.
Ebenso gibt es von anderer Seite, dem UNHCR und Ärzten schwerwiegende Einwände gegen die Lagerunterbringung, Sozialarbeiter kündigten aus Protest ihre Verträge. Kirchengemeinden und Schulen boten alter-native Unterkünfte an.

Daraus resultierte 1993 ein Versuch antirassistischer und Flüchtlingsgruppen, die bisherige Arbeit und Erfahrung in einer bundesweite "Kampagne gegen Sammellager, Aussonderung und Abschiebung" zusammenzubringen sah sich aber der Kritik einer falschen Zentralisierung, weißer Hegemonie im politischen Prozeß und den regionalen Ungleichheiten ausgesetzt. Dennoch fanden eine Reihe von Aktionstagen statt, symbolische Hausbesetzungen in Hamburg und Bremen, Protestaktionen in Hannover, Hanau, Bremen Würzburg und Freiburg u.a., die Lager, Wohlfahrtsverbände, Sozialbehörden oder "SchreibtischtäterInnen" zum Ziel hatten, in Bochum und Tübingen waren es Veranstaltungen. In Köln und Bremen folgten den politischen Kampagnen spektakuläre Flüchtlingsproteste.

Literatur:
„Ein Jahr Abschreckungslager“, W.Baumgarten u.a., Tübingen 1982.
„Macht Asyl krank?“, AK Ges. und Asyl, Bremen 1992.
„Die Tränen des schwarzen Fisches versickern im Meer - Flüchtlingslager Blankenburg“, A. Zahedi, Oldenburg 1992.
„Keine Lager - Keine Abschiebungen“, Bundeskoordination d. Flüchtlingsgruppen, Bremen 1993.
„Und sie schlagen uns, weil wir Schwarze sind“, Antirassismus-Büro, Bremen 1992.
„Schwarzbuch Asyl“, Kordination Flüchtlinge in Hamburg, 1986.
„Hotel Astoria - Geschichte eines Sammellagers“, AG Asyl, Göttingen 1991.
„Materialien gegen imperialistische Flüchtlingspolitik“, Koord. Rhein/Ruhr, Duisburg 1986.
„Dokumentation Lager“, ID Asyl, Düsseldorf 1989; „Dokumentation Lager II“ ID Asyl 57/1992.
"Handbuch psychologischer Grundbegriffe",Grubitsch, S. (Hrsg),  Hamburg 1981.
"Asyle", Goffmann, E., Frankfurt 1972
"Sozialisation der Ausgeschlossenen", Pirella, Hamburg 1975.
"Diese Ideen kommen aus meinem Kopf, diese Ideen kommen aus Afrika",Plenum gegen Sammellager,  Köln 1993
"RAT-the degradation of black struggle", A.Sivanandan in Race+Class 4/1985
"The new cultural racism", P.Taguieff in Telos 83/1990

Bremen, 9.1993,   Franck Düvell