aus: 1999 – Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, Vol. 9, Nr. 1, 1994

Flüchtlingslager heute

Vorwort:
Flüchtlingslager sind nichts neues in der Bundesrepublik. Nur zwischen 1974/75 und 1980 wurde auf sie verzichtet, während einer Zeit niedriger Zahl von Asylantragstellungen. Als 1980/81 aufgrund des Militärputsches in der Türkei und in Polen die Zahlen anstiegen, folgte eine erste öffentliche Debatte um den "Mißbrauch des Asylrechts". Zwischen 1980 und '82 wurden im Rahmen des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes erneut Sammellager, zunächst nur in Baden-Würtemberg, eingerichtet. Einzige Ausnahme bildete ein Sammellager in Mönchengladbach. War diese Art der Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern damals noch die Ausnahme, ist sie bis heute zur Regel geworden. Die Gesamtzahl der Insassen läßt sich nur schätzen, es können bei ca 1.1 Mio Flüchtlingen um die 3-400.000 Menschen sein.

1. Der juristische Rahmen und dessen Durchführung
Im Jahre 1978 wurden das "1. Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens" beschlossen, 1980 folgte das "2. Gesetz", Baden-Würtemberg erließ die ersten "flankierenden Maßnahmen",  richtete Sammellager in Karlsruhe, Konstanz, Tübingen Donaueschingen u.a. ein und erließ ein einjähriges Arbeitsverbot (C.Hennig u.a., "Lager und menschliche Würde", Tübingen 1982). 1982 verabschiedete die Bundesregierung das erste "Asylverfahrensgesetz", im § 23 hieß es, "Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden". Darüberhinaus enthielt es erstmalig die Quotenregelung über die Verteilung auf die Bundesländer, sowie die gesetzliche Regelung der Zuweisung. Die Gemeinschaftsunterkünfte wurden vom Bundesverfassungsgericht 1983 für "verfassungsrechtlich unbedenklich" erklärt (AZ: 2BvR 1445/83). Hamburg beispielsweise richtete darafhin 7 Lager und diverse Wohnunterkünfte für 2.986 von 8.200 Asylbewerbern ein ( Koordination Flüchtlinge, "Schwarzbuch Asyl", Hamburg 1985). Am 1.1.1991 trat ein neues "Ausländergesetz" in Kraft, dessen § 54 zehntausende abgelehnte, aber aufgrund von "Abschiebehindernissen geduldeten" (§ 56) Asylbewerbern mit Abschiebung drohte. Das bisher gültige Arbeitsverbot wurde am 31.1.91 aufgehoben, aber am 5.3.93 per Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit erneut eingeschränkt. Ein "Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens" trat am 1.7.1992 in Kraft, der § 44 verpflichtet die Bundesländer zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, den "Erstaufnahmeeinrichtungen" (EA's) oder "Zentralen Anlaufstellen" (ZASTen), in denen Flüchtlinge "bis zu drei Monaten" zu wohnen haben (§ 47), danach "sollen" Flüchtlinge gemäß  § 51 "in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden". Die Reform des § 16 Grundgesetz im Juni 1993 schuf nachträglich die verfassungsrechtliche Grundlage für das neue Asylverfahrensgesetz. Nachgeschoben wurde mit Wirkung vom 1.11.93 ein "Asylbewerberleistungsgesetz", welches Flüchtlinge aus dem Bundessozialhilfegesetz herausnimmt, also ein Sonderrecht darstellt und Flüchtlingssozialhilfe auf 75 % der Bundessozialhilfe reduziert, ausgezahlt in Form von Unterkunft, Vollverpflegung, bzw. Wertgutscheinen und einem Taschengeld. Im § 4, Absatz 4 heißt es zudem, "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet", "für die zu leistende Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung von 2 DM je Stunde ausgezahlt", ergänzt Absatz 2.
Den die Lager betreffenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen die Regierungen der Bundesländer auf ihre Art. In Bremen wurden Flüchtlinge 1988 aus dem Sozialen Wohnungsbau entfernt, indem die "Neue Heimat"-Nachfolgerin GeWoBa die sogenannten Belegwohnungen für Flüchtlinge reduzierte. Dem folgte eine Phase der Unterbringung in "Hotels und Pensionen", nach Tagessätzen abgerechnete, sehr teure Gemeinschaftsunterkünfte mit Selbstverpflegung, aus denen sich für die Bewohner keinerlei Mieterrechte mehr ableiteten. Seit Anfang 1991 werden diese Unterkünfte u.a. mithilfe der Brandschutzverordnung wieder geschlossen ("Informationen der freien Hansestadt Bremen" - Der Senat, 20.2.92) und während einer Übergangsphase von 1991 - 93 Katastrophenschutzbunker und Turnhallen belegt. Zeitgleich wurden, beginnend 1989 Sammellager eingerichtet und Flüchtlinge dort zusammengefasst. Zu strategischer Bedeutung gelangte die Standortdiskussion für die neuen Sammellager. 1982 begann bei der Bremer Senatskanzlei und dem Senator für Jugend und Soziales die Entwicklung von 29 sogenannten "Sozialindikatoren", es handelt u.a. sich um die Anzahl von Alleinstehenden, alleinerziehenden Müttern, Jugendlichen, Jugendgerichtshilfe-Fällen Ausländern, Alten, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Flüchtlingen eines Stadtteils, um dessen "Entmischung/Konfliktpotentiale", die "Integrationskraft",  "Belastung" und "Benachteiligung" zu ermitteln ("Sozialindikatoren", Der Senator für Jugend und Soziales, 13.2.91). "Da nicht damit zu rechnen ist, das diejenigen Gruppen mit auffälligen Sozialverhalten dies kurzfristig ändern, ist bei der Auswahl der Wohnobjekte darauf zu achten, daß die Reibungsflächen mit Nachbarn möglichst gering sind" (Der Senator für Jugend und Soziales, Dezember 1991; ohne genaue Angaben über Datum und Autor). Dementsprechend urteilten auch Gerichte in Düsseldorf (Verwaltungsgericht, AZ.: 13.l.586/90) und Münster (Oberverwaltungsgericht, AZ.:10B1549/91), die "die Einrichtung eines Übergangswohnheims für Asylbewerber in einem reinen Wohngebiet für nicht zulässig" erklärten (Westdeutsche Rundschau, 24.11.90; Frankfurter Rundschau, 6.9.91). Ein H.Wiedermann, Leiter des Amtes für soziale Dienste in Bremen zog gar "das ökologische Gleichgewicht gesellschaftlicher Beziehungen" heran (Radio Bremen 2, 21.8.93, 13 Uhr), um die "Entlastung eines Stadtteils" von Flüchtlingen zu begründen. Auch der Amtsleiter des Wohnungsamtes Hannover, Richter zog in der Unterbringungsdebatte "ökologische Vorgaben" heran (in der Arbeitsgruppe "Ist das Boot voll?" der Tagung "Flüchtlinge und Aussiedler in Niedersachsen - Zur Entwicklung von Konzepten sozialer und pädagogischer Arbeit" des "Zentrums für wissenschaftliche Weiterbildung" an der Universität Oldenburg, die am 15. und 16. 5.92 in Göttingen stattfand). Parallel zur bundesweiten Asyldebatte protestierten auch Stadtteilbeiräte gegen die Ansiedlung weiterer Flüchtlingslager, was im Effekt die Verlegung in Gewerbe- und Stadtrandgebiete zur Folge hatte (Demokratische Gemeinde, 11/91). 1993 wurden in Bremen aus Gründen der "sozialen Unverträglichkeit" (E.Heintze, Ausländerreferent des Senators für Jugend und Soziales während einer öffentlichen Diskussion, Bremen, 5.8.93) 80 alleinstehende Männer unter Zurücklassung all ihrer Möbel, zugelassen war nur "normales Gepäck, keine Möbel oder ähnliches" ("Mitteilung", Amt für soziale Dienste, 3.8.93) aus einem Stadtteil heraus in ein Lagerschiff im Kohlenhafen "umgesetzt" (ebenda), dem sollen 200 weitere Personen folgen (Weser Kurier, 5.8.93). Auch in Hamburg werden Flüchtlinge mit dem Argument der "Sozialverträglichkeit" umgesetzt (Sozialdezernentin U.Florian im Hamburger Abendblatt, 29.10.92). Sowohl in Hamburg, als auch in Bremen wird dieser Vorgang als "Umsiedlung" (Florian in einem Telefonat mit dem Antirassistischen Telefon, 28.9.92; TAZ Hamburg, 29.9.92; Bremens Ausländerbeauftragte D.Lill, Radio Bremen, 21.8.93, 13 Uhr) oder "Umsteuerung" ("Information für die Beiratssprecher" des Senators für Gesundheit und Soziales, 24.9.92) bezeichnet. Im Sachsen-Anhalt erhielten alle dezentral auf die Dörfer verteilten Flüchtlinge die Order, sich mit Reisegepäck am Abfahrtsort bereitgestellter Busse einzufinden. Derart wurden 1.200 Flüchtlinge abgeholt und in das Sammellager Gardelegen verbracht (Altmark Zeitung, 12.2.93). In Magdeburg "besetzten 300 Polizisten um sechs Uhr morgens die Flure des Wohnheims und machten den Bewohnern unmißverständlich klar, daß sie notfalls auch mit Gewalt in ihre neue Unterkunft, eine Kaserne... gebracht würden" (Tageszeitung, 6.8.92). In Bad Langensalza wurden "160 Asylbewerber aus Neubaublocks, in denen sie mit Bürgern zusammenlebten, in Barackenunterkünfte im Kreis Sondershausen" verlegt (Tageszeitung, 12.12.92).
In den Lagern "sei es kaum erforderlich, Integrationsprogramme zu entwickeln" (der Bremer Ausländerreferent des Senators für Jugend und Soziales, E.Heintze in: Weser Kurier, 27.6.93).
Da die Lagerunterbringung gesetzliche Vorgabe ist, können diese Vorgänge als ein bundesweite Paradigma gelten, die je nach Stand der Umsetzung des Asylverfahrensgesetzes mehr und mehr Flüchtlinge betrifft.

"Flüchtlingslager"
Sie sind die Logistik der administrativen Abwicklung der Regulation von Migrationsbewegungen in die Bundesrepublik und damit Drehscheibe in Folgeunter-künfte, Abschiebegefängnisse oder auch die Illegalität. Lager sind ein Synonym für die Internierung von sozialen Problemen, sie ste-hen für Ausson-derung und Isolierung. Lager sind Verwaltungseinrichtun-gen, die als rationelle Kontrollinstru-mente der Selektion und Schnellabschiebung dienen sollen. Über eine allge-meine Charakterisierung hin-aus ist es sinnvoll, die einzelnen Bestandteile von „Lagern“, also sowohl den „Zentralen Anlaufstellen“ (ZASTen), auch "Erstaufnahmeeinrichtungen" (EAs) genannt, als auch den „Sammel-oder Gemeinschaftsunter-künf-ten“ der Folgeunterbringung sichtbar zu machen. Sie sind nicht einmal kostengünstiger als die Wohnungsunterbringung, sondern gemäß einer Berechnung des Bundesministeriums für Gesundheit von 1983 ca 30 - 50 % teurer (Frankfurter Rundschau, 21.12.97, zit. in: ID Asyl, Düsseldorf 57/1992). So beträgt allein eine 5-Jahres-Charter für ein Lagerschiff 35 Mio. DM, mit denen derselbe Unterbringungsbedarf leicht am Wohnungsmarkt oder durch Neubau gedeckt werden könnte (Ortsamtsleiter Diedrich Heck in: Tageszeitung, Ausgabe Bremen, 29.4.1993). Rechnen tun sie sich also erst über ihre gesellschaftliche Funktion als Deregulationsinstrument der Ausländerpolitik. Viele dieser Lager wurden in ehema-ligen Kasernen oder anderen ehemaligen Armeearealen der Bundeswehr, der abrückenden Alliierten (u.a. Bremen, Hamburg, Köln, Gelnhausen, Aschaffenburg, Schwalbach, Düren, Würzburg, Nürnberg), sowie der Roten Armee und den DDR-Grenzschutztruppen eingerichtet (Tambach, Gardelegen, Eisenhüttenstadt; vergl. "Noch umgeben Wachtürme drohend das Flüchtlingslager", A. Hinze, Süddeutsche Zeitung, 18.4.91). Bei der ZAST Blankenburg handelt es sich um eine vormalige Psychiatrie, in Castrop-Rauxel um eine ehemalige Justizvollzugsanstalt für den offenen Vollzug, in Bremen werden seit 1989 Katastrophenschutzbunker belegt (Frankfurter Rundschau, 16.2.93; Weser Kurier, 28.2.93), in Hamburg und München Wohncontainer ("Einfach-Container", Staatliche Pressestelle Hamburg, 18.8.92) aufgestellt und in Augsburg leerstehende Fabrikgebäude benutzt, in Castrop handelt es sich um ein ehemaliges Gefängnis, mitunter sind es auch nur Zelte, wie in Hannover (Hannover Allgemeine Zeitung, 20.7.91). Die Mietverträge der ZASTen sind auf Zeiträume von 2 - 10 Jahren festgelegt. In Bremen, Hamburg in Aachen wird die dezen-trale Unterbringung in sogenannten. Hotels und Pensionen zugunsten größerer Unterkünfte in Container- und Pavillonlagern oder Kasernen an den Stadträndern aufgegeben. In Baden-Würtemberg werden Flüchtlinge und Lager gemäß dem Asylverfahrensgesetz in zwei Kategorien unterteilt, "unbe-gründet" und "offensichtlich unbegründet", letztere im Zuge des "beschleunigten Verfahrens" innerhalb von 6 - 12 Wochen wie-der abgeschoben.
In Nordrhein-Westfalen wurden bisher drei Abschiebegefängnisse eingerichtet, dort saßen im August 1993 591 Abschiebehäftlinge ein, die Kapazitäten sollen auf 1000 Plätze erweitert werden (Justizministerium, gemäß Tageszeitung, 21.8.93). In Herne wird die als "Geiselhaft" beschriebene Inhaftierung eines Familienmitgliedes prakti-ziert (Pfarrer Rohr in Westfälische Allgemeine Zeitung, 10.7.92), um die Flucht vor drohender Abschiebung zu verhin-dern. In Wuppertal wurden Wohncontainer für 200 Abschiebehäftlinge auf dem Gelände einer Polizeikaserne errichtet, dort nehmen erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstes (Security Service Kötter) die Bewachung über Häftlinge wahr (Tageszeitung, 30.8.93). In Niedersachsen saßen Abschiebehäftlinge bisher in verschiedenen Justizvollzugsanstalten ein, sollen in Zukunft jedoch nur noch in Hameln, Vechta, Hannover, Uelzen und Wolfenbüttel untergebracht werden, letzterer ist die für 250 - 300 Insassen umgebaute Gneisenau-Kaserne. "Nachdem die in Meppen gleich gruppenweise geflohen sind, haben wir eingesehen, daß wir ohne Mauern nicht auskommen", begründete Staatssekretär Henze diese Maßnahmen (Niedersächsischer Flüchtlingsrat-Rundbrief, Hildesheim, 10/93). Die Lagerorganisation besteht in der Regel aus einem Zentral- und gegebenenfalls seinen Außenlagern, ergänzt um die Abschiebegefängnisse, bezw. Abschiebegefangenen in den Justizvoll-zugs-anstalten.
Erstes Augenmerk aller Lager ist der ZAUN, oft 2, 3 Meter hoch, teils mit Stacheldraht, sogar mit NATO-Draht gesichert. In der Peenemünder Str./Bremen sind auch die Blocks zueinander durch hohe Zäune voneinander separiert. Im Lager Düren wurde der Draht- mittlerweile durch einen Stahlzaun ersetzt. Der Zugang ist oft nur durch ein Tor, gesichert mit Schranke und Wachhäuschen möglich. Dort finden in der Regel EINGANGS-KONTROLLEN statt. Oft erhalten die Insassen Lageraus-weise, auf einigen Wohnschiffen ersetzt das Wasser den Zaun, dort gelten Bordkarten oder Bordbücher, in denen alle Bewegungen der Flüchtlinge registriert werden, so auf dem Bremer Schiff "St.Hallbard". Vorläufiger Höhepunkt ist das seit dem 1.8.93 gecharterte "Hotelschiff Embrica Marcel" in Bremen. Dort sind 411 Flüchtlinge, alleinstehende Männer, untergebracht. Der Eingangsbereichund alle Flure sind Videoüberwacht, ebenso der Aufenthaltsraum. Der Zutritt erfolgt durch eine elektronische Drehschleuse, die sich nur mittels der Magnet-Bordkarte öffnen läßt, darüber wird jeder Ein- und Ausgang registriert. auch die drei Mahlzeiten erhalten die Flüchtlinge nur auf Vorlage der Magnetkarte, was ebenfalls registriert wird. An allen Kabinentüren befinden sich Kontaktmelder, die jedes Öffnen auf eine mit Namen versehene Schalttafel in die Zentrale weitermelden. Die Kabinenfenster lassen sich nur spaltbreit öffnen, der einzige Fernseher darf nur vom Personal geschaltet werden. Im Lager Köln-Niehl ist der Lagerausweis mit einem maschinenlesbaren Strichcode versehen (Plenum gegen Sammellager, "Dokumentation - Diese Ideen kommen aus meinem eigenen Kopf, diese Ideen kommen aus Afrika", Köln, 1993; im Folgenden: Plenum Köln 1993 genannt). In allen Fällen gilt gemäß dem AsylVfG § 54/55 Residenz- und Anwe-senheitspflicht. Die wird bis zu dreimal täglich bei der Essensausgabe, durch Abgabe einer Unterschrift (Tageszeitung, 19.8.93) oder besagte Ausweise  kontrolliert. Auf dem Hotelschiff "Embrica" wird die Abwesenheit nach 1 1/2 Tagen an das Sozialamt gemeldet, nach drei Tagen verliert ein Flüchtling die Unterkunft, die Sozialhilfe, die Aufenthaltsberechtigung und wird zur Fahndung ausgeschrieben.(§ 69). Innerhalb einiger ZASTen befinden sich Außenstellen der Kriminalpolizei, in Gelnhausen sogar der Bereitschaftspolizei, die in Würzburg, Zirndorf und Lüneburg neben den Zasten untergebracht sind, Einrichtungen zur Erkennungsdienstlichen Behandlung (alle Flüchtlinge werden gemäß § 16 AsylVfG ED-behandelt, die Ergebnisse seit dem 1.12.92 über das "Automatische Fingerabdrucksystem" AFIS im Bundeskriminalamt erfasst und abgeglichen), Stellen der Aus-länderbehörden und neuer-dings auch Ausgabeschalter der Sozialämter, ein sich schließendes System. Von den WACHDIENSTEN, in der Regel private Anbieter, und Hausmeistern in Bremen, Eschborn und Gelnhausen wurde der Einsatz von elektrischen Schlagstöcken bekannt (Anti-Rassismus-Büro Bremen, "Sie schlagen uns, weil wir Schwarze sind", Bremen 1992, im Folgenden: ARAB, 1992 genannt; Bundeskoordination der antirassistischen und Flüchtlingsgruppen, "Dokumentation - Keine Lager, keine Abschiebungen", Bremen 1993; im Folgenden: BuKo 1993 genannt) , in Schwalbach „läßt der Wachdienst 1000 Flüchtlinge in 2er Reihen antreten (ebenda)(es handelt sich um in den neuen Bundesländern rekrutierte Angehörige der Wach- und Schließgesellschaft, Erklärung des ASTA Uni Frankfurt, 10.3.91), in der ZAST Ingelheim „tragen Beamte der Ausländerbehörde Schußwaffen, die Wachdienste patrollieren mit Gummiknüppeln durchs Lager (Tageszeitung, 31.8.92) und in Bremen "berichtet Pro Asyl von Schlägereien mit dem Wachpersonal" des Norddeutschen Bewachungsinstituts (Tageszeitung, Bremer Ausgabe, 14.4.93). In einigen Unter-künften herrscht BESUCHSVERBOT, in anderen muß sich der Besucher auswei-sen und den Namen des Besuchten ange-ben, oft wird beides notiert, zunehmend müssen Besucher ihre Ausweise an der Pforte hinterlegen (BuKo, 1993). In einige Einrichtungen gelangt man problemlos, in anderen wird ein Besuchsverbot mit der „Sicherheit“ begründet, um nicht zugewiesene Asylbewerber fernzu-halten, „um den Drogenhandel zu unterbin-den“, den „Lageralltag nicht zu stören“ oder gar „Neid von den anderen zu vermeiden, die keinen Besuch bekommen“. Aus Aachen wur-den Postkontrollen berichtet, insbesondere sei nach Geldüberweisungen gesucht worden, die dann von der Sozialhilfe abgezogen würden (ASTA  Uni Aachen, "Ein Loch in der Zensur" 9.1.92). Viele Lager liegen „auf der grü-nen Wiese“ an Stadträndern oder in Gewerbegebieten, sie sind nur "mit Sonderbus mit Sonderpreis und Sonderkontrollen zum Sonderhaus“ erreichbar (A.Zahedi, "Die Tränen des schwarzen Fisches versickern im Meer, Flüchtlingslager Blankenburg" Oldenburg 1992; im Folgenden: Zahedi 1992 genannt). In allen Erstaufnahmeeinrichtungen und mehr und mehr Gemeinschaftsunterkünften wurde bereits auf FERTIGESSEN und Essenspakete, teils in Monatsrationen ein-geteilt, umgestellt, es gibt feste Ausgabezeiten, weder entspricht es dem individuel-len Geschmack noch dem Notwendigen, mehrfach sei auch das Haltbarkeitsdatum abgelaufen gewesen (vergl. "Lager-Dokumentation", ID Asyl, Düsseldorf 1989; im Folgenden: ID Asyl 1989). Kühlschränke gibt es oft nicht, zum Frischhaltern eigener Lebensmittel wird unter Umständen eine Plastiktüte aus dem Fenster gehängt (Zahedi 1992). In vielen Unterkünften sind Kochplatten oder Tauchsieder ausdrücklich verboten (BuKo, 1993). 1985 bestimmte die Stadt Aachen, daß Flüchtlinge einen „geringeren Ernährungsbedarf“ hätten und kürzten die Sozialhilfe gemäß BSHG § 120 um 20 % (Frankfurter Rundschau, 14.9.85). Grund-sätzlich werden Flüchtlinge in GEMEINSCHAFTS-ZIMMERN untergebracht, im Lager Zirndorf 16 Männer auf 20 qm (ID Asyl 1989), in einer Würzburger Kaserne 4 Personen auf 15 qm, auf einem Mainzer Schiff 4 auf 9 qm, ein Wohncontainer für eine Familie ist in Hamburg 13 qm groß (BuKo, 1993), das Oberverwaltungsgericht Münster hielt 6 qm pro Person für zumutbar (AZ 16 B 20980/87 in ID Asyl 1989). Alle Lager werden mit einem Querschnitt von Flüchtlinge aus allen Herkunftsländern belegt. Dies führt zu Verständigungsschwierigkeiten, zu Spannungen vielfältigster Ursachen und separiert die ethnischen Gruppen voneinander. Einzige Ausnahme bildeten die Lager für bosnische Kontingentflüchtlinge.
Viele Unterkünfte sind über-belegt, es gibt keine Privatsphäre, auf dem Wohnschiff/Bremen dürfen die Türen von innen nicht abgeschlossen werden (BuKo 1993), in Reutlingen würden täglich, "fast stündlich" Kontrollen durch Hausmeister, Sozialarbeiter oder Polizei stattfinden (Reutlinger General Anzeiger, 16.7.92), in Köln-Niehl werden die Flüchtlinge in 8-Bett-Zimmern untergebracht, die nicht abschließbar sind, denn "die Zimmer müssen jederzeit kontrollierbar sein" (Leiter Gerner in: Plenum Köln, 1993). In dem "Belegungsvertrag zwischen der Stadtgemeinde Bremen" und den Vermietern von Gemeinschaftsunterkünften heißt es unter § 10.9., "das Amt für soziale Dienste hat durch seinen Beauftragten jederzeitiges und unangemeldetes Betretungsrecht aller Räumlichkeiten, vornehmlich zur Kontrolle der Belegung". In umgebauten Fabrikhallen, Bunkern und Turnhallen gibt es nur eine zen-tral geschaltete Beleuchtung, aber kein Tageslicht (u.a. Tageszeitung, Ausgabe Bremen, 31.8.92). Sowohl in Köln-Niehl, als auch vom Bremer Wohnschiff berichteten Flüchtlinge im Winter von schlecht oder zeit-weise garnicht geheizten Räumen (BuKo, 1993). In Blankenburg sind 1/4 der Insassen Kinder (Oldenburger Wochenblatt, 15.12.91), Spielzeug gibt es natürlich nicht (Zahedi 1992). Die Körperpflege soll durch Duschen und Toiletten für je 40 und mehr Menschen abgedeckt sein, mitunter sind die Zeiten auch noch eingeschränkt, so im Lager Theodor-Billroth Str./Bremen, auf 1-2 Stunden täg-lich, gleiches gilt für das "Hotel Wunder" in Neumarkt (ID Asyl 1989). In Halberstadt gab es "nur zwei funktionierende Toiletten für 60 Bewohner" (Halberstäder Zeitung, 28.2.91), in "Ostdeutschland beklagen sich Asylbewerber über Hautausschlag vom Leitungswasser" (Süddeutsche Zeitung, 4.4.91). Auch bisher erhielten Flüchtlinge vielfach die Sozialhilfe nicht in bar, sondern in Warengutscheinen oder als Vollverpflegung, so-wie einem TASCHENGELD in Höhe von 70 - 150 DM für den „persönlichen Bedarf“. Damit ist Seife, Tabak, Telefongeld, Zeitungen, Früchte, eventuell Fahrgeld und gegebenenfalls auch Kleidung gemeint, dies ist mit der Summe sicherlich nicht zu bezahlen und erzwingt weitgehenden Verzicht. Art und Höhe der Sozialhilfe standen immer wieder zur Disposition steht, 25 %ige Kürzung und generelle Umstellung auf Warengutscheine vielfach Praxis, diese uneinheitliche und rechtlich nicht abgesicherte Maßnahmen wurden mit dem im November 1993 in Kraft tretenden "Asylbewerberleistungsgesetz" vereinheitlicht, das alle zukünftigen Leistungen auf 75 % der Sozialhilfe, unbar auszuzahlen vorschreibt. Kleidergeld steht ihnen erst nach 6 Monaten zu, wer im Herbst in Sommerkleidung kommt, muß viel-leicht sogar frieren. Aushelfen soll mitunter die Altkleider-kammer des DRK, doch nicht immer ist passendes darunter. Die Botschaft ist mehr als deutlich: Für Flüchtlinge abgelegtes oder gar nichts. In einigen Lagern bestanden bis zum November 1993 Arbeitsmöglichkeiten nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 19. Für die Mitarbeit im Garten oder beim Putzen wird 1.50/Std. ausgezahlt. Eine rumänische Mutter von drei Kindern aus der ZAST Blankenburg in Oldenburg berich-tete:“ Ohne dieses Geld brächte ich meine Kinder nicht durch“. Zumindest in diesem Fall ist damit sowohl die dramatische Unterversorgung als auch der Zwang zur Arbeit belegt. Es gibt auch in Großlagern keine Ärzte, denn sind Flüchtlinge gesetzlich weitgehend von der Gesundheitsver-sorgung ausgeschlossen (die ist gemäß BSHG §120, Abs.2 eine `Kann`-Leistung), es sind höchstens Unfalljohanniter vorgesehen. Dementsprechend hieß es 1987 vom Sozialhilfeausschuß des Bezirks Oberbayern, Flüchtlinge hätten "grundsätzlich keinen Anspruch auf ärztliche Behandlung, außer es handelt sich um eine Gefahr für Leib und Leben" (ID Asyl 1989). Psychologen, Therapeuten, Betreuung von Folter-opfern oder Traumatisierten sind nicht vorgesehen, nur in circa 6 Städten existieren entsprechende Initiativen.
In Bayern wurde für die Sammellager gar eine "Verordnung über die Benutzungsgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte ausländischer Flüchtlinge" vom 22.8.91 erlassen, wonach eine vierköpfige Familie für 2 Etagenbetten in einem 15-Personen-Raum monatlich 700 DM zu zahlen hat, wenn eine Person arbeitet; 1.500 Rechnungen seien 1992 verschickt worden (Süddeutsche Zeitung, 15.5.92).
Weiterhin verbirgt sich hinter der Lagerordnung ein geschlechts-spezifisches Elend. Für Frauen gibt es keine Rückzugsmöglichkeiten, sie sind den Aggressionen von Männern ebenso ausgelie-fert, wie sie schwer an der Verantwortung der Familien tragen, häufig sind weder separate Duschen, noch Toiletten vorgesehen, sexuelle Belästigungen und Vergewaltigungen werden wiederholt beklagt (Frankfurter Rundschau, 8.3.93 über Aussagen  der "Evangelischen Frauenarbeit Deutschland"). Aus Oldenburg berichteten Mitglieder einer Flüchtlingsinitiative, dort würden Frauen aus dem Lager in hafennahe Bordelle gelockt, sogar von einem Strich in Lagernähe ist die Rede. Aus Freiburg und Ingelheim wurden Fälle von mas-siver sexueller Belästigung bis hin zu Vergewaltigungen durch Lagerangestellte bekannt (Tageszeitung, 31.8.92; Badische Zeitung,13.4.92). "Alleinstehende Frauen fänden kaum Ruhe, weil sie von Männern...als Sexualobjekte angesehen werden. Eine rumänische Frau habe berichtet, daß sie in einem Zelt mit 11 rumänischen Flüchtlingen schlafen mußte... sie habe sich einem ausgeliefert, um vor den anderen zehn sicher zu sein" (K.Sperber, Frankfurter Rundschau, 15.2.93 über einen Bericht der Diakonie-Flüchtlingshilfe in der ZAST-Braunschweig).
Die Organisation, Verwaltung und Leitung (kurz Betreibung) liegt in einigen Bundesländern bei den Regierungsbezirken (Baden-Würtemberg) beziehungsweise der Stadt (Hamburg), in anderen bei den Wohlfahrtsverbänden (Bremen, Nordrhein-Westfalen, Berlin) Arbeiterwohlfahrt (AWO), Arbeitersamariterbund (ASB), Johanniter-Unfallhilfe, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Caritas, Malteser Hilfswerk, oder es werden Verträge mit privaten Betreibern geschlossenen. In Niedersachsen und Baden-Würtemberg tauchen Misch-formen auf, in denen die Verbände soziale Aufgaben in den Lagern oder außerhalb (Hamburg) übernehmen. Das DRK gründet 1992 extra einen Tochterverband, die gemeinnützige DRK-Betreuungsgesellschaft. Obwohl fast alle Bundesvorstände der Wohlfahrtverbände gegen Lager votier-ten, entscheiden die unabhängigen Lan-desverbände oft anders. Einerseits hieß es im "Grundsatzprogramm der AWO" (Bonn, 1988), sie habe "sich stets gegen Maßnahmen ausgesprochen, die Flüchtlinge diskriminieren (Sammellager...)", so  "wird die Gemeinschaftsverpflegung abgelehnt", und ebenso wendet sie sich dagegen, "Asylsuchende unter Sonderrechten zu behandeln. So ist Flüchtlingen die volle Sozialhilfe in bar auszuzahlen und Selbstverpflegung zu ermöglichen" (ebenda). Auch der DPWV "lehnt die zwangsweise Unterbringung in Sammelunterkünften ab"(Gutachten für eine Anhörung im Bundestag 1989, zit. in ID Asyl, Düsseldorf 57/92), während das Rote Kreuz vor einer Anhörung im Bundestag 1989 erklärte (ebenda), in "fast allen Bereichen überwiegen die Nachteile erheblich". Dennoch werden heute in vielen Bundesländern Lager von den Wohlfahrtsverbänden betrieben, in Bremen brach 1989 die AWO als erste aus der Ablehnungsfront aus und betrieb zwei Sammelunterkünfte mit Gemeinschaftverpflegung (Tageszeitung, Ausgabe Bremen, 31.5.90). Seither zeichnen sich insbesondere die von der AWO Bremen verwalteten Unterkünfte durch die rigi-desten Bedingungen in Sachen Verpflegung, Lagerordnung und Besuchsverbot aus. Sie betreibt dort alle Unterkünfte der ZAST. Demgegenüber betreibt der ASB dort zwar das zweit-größte Lager (350 Insassen) umgeben von 3-Meter-Zäunen und NATO-Draht, gewährleistet aber ansonsten die sozialste Versor-gung. Dagegen konnte das DRK in NRW die mei-sten Ausschreibungen für sich entscheiden, da sie die günstigste Kalkulation mit dem niedrigsten Personalschlüssel vorlegen konn-ten (ID Asyl, 57/92). Diese Aufgabenverlagerung der Wohl-fahrtsverbände von der Betreuung zu Lagerbetrieb ist umso makaberer, als sie als Betreiber Poli-zeivollmachten erhalten und ermächtigt sind, Menschen fest-zusetzen, zu überprüfen oder zu durchsuchen (§ 57 AsylVG; Gutachten Rechtsanwalt H.Heinhold 1992, zit. in ID Asyl, 57/92).
Das Ziel privater Betreiber ist naturgemäß die gewinnorientierte Betreuung von Flüchtlingen, insofern versuchen sie, aus den mit den Behörden in Betreuungsverträgen vereinbarten Pflegesätzen Teile als Gewinn abzuschöpfen. Der Caritas-Verband Amberg beispielsweise stellte am 6.12.1985 in einem Brief an die Regierung der Oberpfalz fest, daß die Lebensmittelpakete nur einen durchscnhnittlichen Wert von 3.50 DM pro Tag hätten, das Sozialministerium jedoch 6.26 DM zahle (ID Asyl 1989). Die in Köln und Bremen tätige "Embrica Maritim GmbH" unterhält 5 Schiffe. Für die "Embrica Marcel" in Bremen erhält sie 35 Mio. DM Charter auf 5 Jahre und 35, bzw. 44 DM pro Kopf und Tag, macht zusammen 50 Mio DM in 5 Jahren. Private Betreiber sind vor allem in den östlichen Bundesländern tätig, einer davon ist die Berliner PeWoBe GmbH eines vorherigen DRK-Mitarbeiters (Süddeutsche Zeitung", 18.4.91).
Die Folgen der Lagerunterbringung sind viel-fältig und „zum Teil akut gesundheitsgefährdend“ (Arbeitskreis Asyl und Gesundheit, „Macht Asyl-politik krank“, Bremen, 1992; im Folgenden: AK 1992). 1982 hieß es in einem Beschluß des Hamburger Senats, daß ab Lagern „mit mehr als 200 Plätzen damit zu rechnen ist, daß die desozialisierenden Faktoren einen Stellenwert errei-chen,... die dem einzelnen Asylbewerber keine menschenwür-dige Unterbringung mehr sichert“. Außerdem füh-ren sie „zu schwerwie-genden psychischen und psychosomatischen Beein-trächtigungen“ (Drucksache des Hamburger Senats, 127/82). Der Bremer Psychologe Jalal vertrat im Gespräch die Auffassung, „Flüchtlinge wer-den dreimal traumatisiert, im Herkunftsland, durch die Flucht, durch Asylverfahren und Lager hier“. Das hat zur Folge: „viele leiden unter funktio-nalen Beschwerden im Magen-Darm-Bereich; an Nierenentzündungen; Lungenerkrank-ungen; Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen; Herzangst und Schlaflosig-keit“, die „hiesigen Lebensverhältnisse“ lassen „psychotische und paranoide Zustände, Gedächtnisstörungen, Menstruati-onsanomalien und Drogenmiß-brauch“ dazutre-ten (AK Asyl, 1992). Bei Frauen und Kindern haben sich "zum Teil erhebliche und unerwartete Schwierigkeiten gezeigt, z.B. Stillprobleme für Säuglinge durch stressbedingten Milchmangel der Mütter, Akzeptanz- und Verdauungsprobleme bei Kleinkindern mit der Folge von schleichender Unter- und Fehlernährung" (Dr.Hohmann, "Unterbringung von Zuwanderern und Obdachlosen", Hauptgesundheitsamt Bremen, 10.7.92; mit handschriftlichem Vermerk "nur zum internen Gebrauch") Oft sind es nicht die psychi-schen, sondern die „vielfach katastrophalen hygienischen Bedingungen“ in (Bremer) Sammelunterkünften, die „ohne Zweifel die Gesundheit zerstören“. Dies sind „feuchte Wände, Schimmel-pilzbefall, die Atemwegs- und Hauterkrankungen sowie Ver-giftungen zur Folge haben, fehlende Desinfektion gegen Un-geziefer, fehlende Waschmaschinen und zu wenige Toiletten" (AK Asyl 1992). In dem Bremer Katastrophenschutz- Bunker Friedrich-Karl Str. stellte eine Delegation aus 20 MedizinerInnen „bei einer Mehrzahl der untersuchten Patienten Erkrankungen fest“ (Weser Kurier, 9.1.93). Die Ernährung ist mitunter der-art mangelhaft, daß es in einem Demonstrations-Redebeitrag des Antirassismus-Büros Bremen am 1.6.92 zur ZAST Blankenburg hieß: „die Menschen dort sind alle dünn, wirken abge-magert und eingeschüchtert“. In der Beratung des Antirassismus-Büros Bremen beklagten sich auf dem erwähnten "Hotelschiff Embrica" untergebrachte Flüchtlinge über zuwenig Nahrung. „Daß man in den Sammellagern nicht die Vorraussetzung für eigene Nahrungsmittelbeschaffung und -zubereitung ermöglicht, stellt wohl eine gezielte Verweige-rung eines der stärksten Bedürfnisse der Menschen dar. Dies kommt verordnetem Hunger bedenklich nahe und ist beson-ders verwerflich“ (Dr.Vorbrodt, Berlin 1989, zit.in ID Asyl 57/92). Für den Bremer Arbeitskreis Asyl „steht fest, daß der Verwahrvollzug in den Gemeinschafts- und Sammelunterkünften die Men-schen längerfristig weiter schädigt - und sie zerstört“. Bei Abschiebehäftlingen habe man "mehrfach den völligen Zusammenbruch der Persönlichkeit erlebt" (Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen in: Tageszeitung, 30.8.93). Während eines lan-gen Prozesses wurden trotz der warnenden Studien (Hamburger Senat 1982, DRK und DPWV während der Bundestagsanhörung 1989, UNHCR 1992) die Grundrechte der Menschenwürde, die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, die körperliche Unversehrt-heit, Freizügigkeit, die freien Wahl von Wohnung und Arbeit der Asyl- und Ausländerpolitik, sowie dessen Verfahrensrationali-sierung und Abschreckungsintention geopfert.
Die kritische Psychologie kennt Lager als "totale Institutionen" (Pirella, "Sozialisation der Ausgeschlossenen" Hamburg 1975). Darunter werden solche Einrichtungen verstanden, "in denen die Lebensäußerungen der betroffenen Individuen umfassend geregelt und kontrolliert sind, um sie entsprechend dem Organisationszweck zu konditionieren. Vorschriften können dabei bis in die letzten Einzelheiten erfolgen und Beaufsichtigungen (Toilette ohne Türen Fernsehüberwachung) bis zur Kontrolle von Lebensäußerungen führen, die selbst der Betroffene nicht wahrnimmt (Registrierung). Die Totalität wird gesteigert durch die räumliche Entfernung der Institution von anderen sozialen Einheiten, durch auffällige Kennzeichnung (Uniformierung) und durch Isolierung der einzelnen Betroffenen zueinander" (E.Pape in Grubitsch (Hrsg.), "Handbuch psychologischer Grundbegriffe", Hamburg 1981). E.Goffmann ("Asyle", Hamburg,1972) analysiert sie als charakterisiert durch räumliche Barrieren, Abwesenheit von Kommunikation, Depersonalisierung der Insassen durch demütigende Aufnahmeriten, einförmigen Alltag, erzwungenes Zusammenleben in größeren Gruppen. Andere ergänzten um die "totale Versorgung" und schlossen, es handele sich um die "Segregation sozialer Erfahrungsbereiche" (H.Maier in Grubitsch 1981), an deren Ende die "Kolonisierung" (Goffmann, 1972) und "systematische Zerstörung der Persönlichkeit der Insassen" stehe (Tappe/Wiegmann in Grubitsch, 1981).
Heute haben Flüchtlingslager eine eminente gesellschaftliche Funktion. Sie „erscheinen als der vorletzte Schritt der Psycho-Logik totalitä-rer Ausgrenzung, der letzte Schritt wäre das Pogrom“ (A.Söller, Zentrum für Antisemitismus-Forschung, in Frankfurter Rundschau, 6.8.86). Sie sind der Zeigefinger des Rassis-mus und drüc-ken den derart Stigmatisierten einen deut-li-chen sichtbaren Stempel auf (vergl.: "Über den Anteil diskursiver Faktoren", J.Link, in: "Rassismus und Migration in Europa", Institut für Migrations- und Rassismusforschung, Hamburg 1992). Denn "wirklich gibt es die Minderheiten erst von dem Moment an, wo sie kodifiziert und kontrolliert werden (E.Balibar, "Es gibt keinen Staat in Europa", in: ebenda). Mit der sichtba-ren Aussonde-rung einer bestimmten sozialen Gruppe erniedrigt und demü-tigt der Staat die öffentlich, stellt sie zur Schau und errichtet mit dem Lager eine Art Pranger. Es existieren zwei sich ergänzende Praktiken, zum einen jene Lager außerhalb von Ansiedlungen, abge-schnitten vom Öffentlichen Personennahverkehr und zum anderen jene in Wohngebieten. Letztere sind mittlerweile zu trauriger Berühmtheit gelangt. Solche Pranger wurden im Mittelalter als Aufforderung an die Bevölkerung verstanden, sich an der Bestrafung, Demütigung und Vertreibung aus der Stadt zu beteiligen. Die Ausgestellten wurden „vom Volk“ mit faulem Obst, Schlägen und Gespött eingedeckt. Wirkungsvoll wurden die Untertanen auf die Seite der Herrschen gezogen. Heute betrachten militante Rassisten die neuen Pranger der „Asylbetrüger“ als Aufforderung zu Stein- und Brandbom-benwürfen, treiben die derart gebrandtmark-ten außer Landes. Also nicht die Asyldebatte allein, sondern erst die auf den Präsentierteller gesetzten Flüchtlinge lösten die Militantisie-rung des Rassismus aus. Erst vor den mitten in Wohnviertel gesetzte Lager in Hoyerswerda, Mannheim und Rostock ver-ließen die Gewaltaktionen die Ebene der Kleingruppen und formierten sich als Massenbewegung. Heute erscheint sie uns Seite an Seite mit den Behörden als Bestandteil der Politik von Aussonderung, Einkreisung und Untedrückung.
Die Zukunft der Sammellager ist noch unklar. Einerseits setzen das beschleunigte Verfahren, verstärkte Grenzkontrollen und soziale Streichungen auf weniger Asylantrag-stel-ler-Innen, andererseits gelten teils lange Mietverträge und angenommen, die Zahl von „Illegalen“ steigt, dann wären Lager als Internierungs- und Abschiebeeinrichtungen denkbar, genauere Aussagen wären zum jetzigen Zeitpunkt jedoch prophetisch. Sicher ist dagegen, daß die Einrichtung von Lagern, das Zur-Schau-Stellen von Flüchtlingen sowie die Konstruktion von (Überbelegungs-) Notständen und Bedrohungssituationen zentrale Bestandteile der rassistischen Formierung von Gesellschaft sind.
 

Bremen am 1.9.1993,   Franck Düvell

(Sozialwissenschaftler, Autor und Mitarbeiter im Antirassismus-Büro in Bremen)