Flüchtlingslager heute
Vorwort:
Flüchtlingslager sind nichts neues in der Bundesrepublik. Nur
zwischen 1974/75 und 1980 wurde auf sie verzichtet, während einer
Zeit niedriger Zahl von Asylantragstellungen. Als 1980/81 aufgrund des
Militärputsches in der Türkei und in Polen die Zahlen anstiegen,
folgte eine erste öffentliche Debatte um den "Mißbrauch des
Asylrechts". Zwischen 1980 und '82 wurden im Rahmen des 2. Asylbeschleunigungsgesetzes
erneut Sammellager, zunächst nur in Baden-Würtemberg, eingerichtet.
Einzige Ausnahme bildete ein Sammellager in Mönchengladbach. War diese
Art der Unterbringung von Flüchtlingen in Sammellagern damals noch
die Ausnahme, ist sie bis heute zur Regel geworden. Die Gesamtzahl der
Insassen läßt sich nur schätzen, es können bei ca
1.1 Mio Flüchtlingen um die 3-400.000 Menschen sein.
1. Der juristische Rahmen und dessen Durchführung
Im Jahre 1978 wurden das "1. Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens"
beschlossen, 1980 folgte das "2. Gesetz", Baden-Würtemberg erließ
die ersten "flankierenden Maßnahmen", richtete Sammellager
in Karlsruhe, Konstanz, Tübingen Donaueschingen u.a. ein und erließ
ein einjähriges Arbeitsverbot (C.Hennig u.a., "Lager und menschliche
Würde", Tübingen 1982). 1982 verabschiedete die Bundesregierung
das erste "Asylverfahrensgesetz", im § 23 hieß es, "Ausländer,
die einen Asylantrag gestellt haben, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht werden". Darüberhinaus enthielt es erstmalig die Quotenregelung
über die Verteilung auf die Bundesländer, sowie die gesetzliche
Regelung der Zuweisung. Die Gemeinschaftsunterkünfte wurden vom Bundesverfassungsgericht
1983 für "verfassungsrechtlich unbedenklich" erklärt (AZ: 2BvR
1445/83). Hamburg beispielsweise richtete darafhin 7 Lager und diverse
Wohnunterkünfte für 2.986 von 8.200 Asylbewerbern ein ( Koordination
Flüchtlinge, "Schwarzbuch Asyl", Hamburg 1985). Am 1.1.1991 trat ein
neues "Ausländergesetz" in Kraft, dessen § 54 zehntausende abgelehnte,
aber aufgrund von "Abschiebehindernissen geduldeten" (§ 56) Asylbewerbern
mit Abschiebung drohte. Das bisher gültige Arbeitsverbot wurde am
31.1.91 aufgehoben, aber am 5.3.93 per Anordnung der Bundesanstalt für
Arbeit erneut eingeschränkt. Ein "Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens"
trat am 1.7.1992 in Kraft, der § 44 verpflichtet die Bundesländer
zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, den "Erstaufnahmeeinrichtungen"
(EA's) oder "Zentralen Anlaufstellen" (ZASTen), in denen Flüchtlinge
"bis zu drei Monaten" zu wohnen haben (§ 47), danach "sollen" Flüchtlinge
gemäß § 51 "in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften
untergebracht werden". Die Reform des § 16 Grundgesetz im Juni 1993
schuf nachträglich die verfassungsrechtliche Grundlage für das
neue Asylverfahrensgesetz. Nachgeschoben wurde mit Wirkung vom 1.11.93
ein "Asylbewerberleistungsgesetz", welches Flüchtlinge aus dem Bundessozialhilfegesetz
herausnimmt, also ein Sonderrecht darstellt und Flüchtlingssozialhilfe
auf 75 % der Bundessozialhilfe reduziert, ausgezahlt in Form von Unterkunft,
Vollverpflegung, bzw. Wertgutscheinen und einem Taschengeld. Im §
4, Absatz 4 heißt es zudem, "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige
Leistungsberechtigte sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten
Arbeitsgelegenheit verpflichtet", "für die zu leistende Arbeit wird
eine Aufwandsentschädigung von 2 DM je Stunde ausgezahlt", ergänzt
Absatz 2.
Den die Lager betreffenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen die Regierungen
der Bundesländer auf ihre Art. In Bremen wurden Flüchtlinge 1988
aus dem Sozialen Wohnungsbau entfernt, indem die "Neue Heimat"-Nachfolgerin
GeWoBa die sogenannten Belegwohnungen für Flüchtlinge reduzierte.
Dem folgte eine Phase der Unterbringung in "Hotels und Pensionen", nach
Tagessätzen abgerechnete, sehr teure Gemeinschaftsunterkünfte
mit Selbstverpflegung, aus denen sich für die Bewohner keinerlei Mieterrechte
mehr ableiteten. Seit Anfang 1991 werden diese Unterkünfte u.a. mithilfe
der Brandschutzverordnung wieder geschlossen ("Informationen der freien
Hansestadt Bremen" - Der Senat, 20.2.92) und während einer Übergangsphase
von 1991 - 93 Katastrophenschutzbunker und Turnhallen belegt. Zeitgleich
wurden, beginnend 1989 Sammellager eingerichtet und Flüchtlinge dort
zusammengefasst. Zu strategischer Bedeutung gelangte die Standortdiskussion
für die neuen Sammellager. 1982 begann bei der Bremer Senatskanzlei
und dem Senator für Jugend und Soziales die Entwicklung von 29 sogenannten
"Sozialindikatoren", es handelt u.a. sich um die Anzahl von Alleinstehenden,
alleinerziehenden Müttern, Jugendlichen, Jugendgerichtshilfe-Fällen
Ausländern, Alten, Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Flüchtlingen
eines Stadtteils, um dessen "Entmischung/Konfliktpotentiale", die "Integrationskraft",
"Belastung" und "Benachteiligung" zu ermitteln ("Sozialindikatoren", Der
Senator für Jugend und Soziales, 13.2.91). "Da nicht damit zu rechnen
ist, das diejenigen Gruppen mit auffälligen Sozialverhalten dies kurzfristig
ändern, ist bei der Auswahl der Wohnobjekte darauf zu achten, daß
die Reibungsflächen mit Nachbarn möglichst gering sind" (Der
Senator für Jugend und Soziales, Dezember 1991; ohne genaue Angaben
über Datum und Autor). Dementsprechend urteilten auch Gerichte in
Düsseldorf (Verwaltungsgericht, AZ.: 13.l.586/90) und Münster
(Oberverwaltungsgericht, AZ.:10B1549/91), die "die Einrichtung eines Übergangswohnheims
für Asylbewerber in einem reinen Wohngebiet für nicht zulässig"
erklärten (Westdeutsche Rundschau, 24.11.90; Frankfurter Rundschau,
6.9.91). Ein H.Wiedermann, Leiter des Amtes für soziale Dienste in
Bremen zog gar "das ökologische Gleichgewicht gesellschaftlicher Beziehungen"
heran (Radio Bremen 2, 21.8.93, 13 Uhr), um die "Entlastung eines Stadtteils"
von Flüchtlingen zu begründen. Auch der Amtsleiter des Wohnungsamtes
Hannover, Richter zog in der Unterbringungsdebatte "ökologische Vorgaben"
heran (in der Arbeitsgruppe "Ist das Boot voll?" der Tagung "Flüchtlinge
und Aussiedler in Niedersachsen - Zur Entwicklung von Konzepten sozialer
und pädagogischer Arbeit" des "Zentrums für wissenschaftliche
Weiterbildung" an der Universität Oldenburg, die am 15. und 16. 5.92
in Göttingen stattfand). Parallel zur bundesweiten Asyldebatte protestierten
auch Stadtteilbeiräte gegen die Ansiedlung weiterer Flüchtlingslager,
was im Effekt die Verlegung in Gewerbe- und Stadtrandgebiete zur Folge
hatte (Demokratische Gemeinde, 11/91). 1993 wurden in Bremen aus Gründen
der "sozialen Unverträglichkeit" (E.Heintze, Ausländerreferent
des Senators für Jugend und Soziales während einer öffentlichen
Diskussion, Bremen, 5.8.93) 80 alleinstehende Männer unter Zurücklassung
all ihrer Möbel, zugelassen war nur "normales Gepäck, keine Möbel
oder ähnliches" ("Mitteilung", Amt für soziale Dienste, 3.8.93)
aus einem Stadtteil heraus in ein Lagerschiff im Kohlenhafen "umgesetzt"
(ebenda), dem sollen 200 weitere Personen folgen (Weser Kurier, 5.8.93).
Auch in Hamburg werden Flüchtlinge mit dem Argument der "Sozialverträglichkeit"
umgesetzt (Sozialdezernentin U.Florian im Hamburger Abendblatt, 29.10.92).
Sowohl in Hamburg, als auch in Bremen wird dieser Vorgang als "Umsiedlung"
(Florian in einem Telefonat mit dem Antirassistischen Telefon, 28.9.92;
TAZ Hamburg, 29.9.92; Bremens Ausländerbeauftragte D.Lill, Radio Bremen,
21.8.93, 13 Uhr) oder "Umsteuerung" ("Information für die Beiratssprecher"
des Senators für Gesundheit und Soziales, 24.9.92) bezeichnet. Im
Sachsen-Anhalt erhielten alle dezentral auf die Dörfer verteilten
Flüchtlinge die Order, sich mit Reisegepäck am Abfahrtsort bereitgestellter
Busse einzufinden. Derart wurden 1.200 Flüchtlinge abgeholt und in
das Sammellager Gardelegen verbracht (Altmark Zeitung, 12.2.93). In Magdeburg
"besetzten 300 Polizisten um sechs Uhr morgens die Flure des Wohnheims
und machten den Bewohnern unmißverständlich klar, daß
sie notfalls auch mit Gewalt in ihre neue Unterkunft, eine Kaserne... gebracht
würden" (Tageszeitung, 6.8.92). In Bad Langensalza wurden "160 Asylbewerber
aus Neubaublocks, in denen sie mit Bürgern zusammenlebten, in Barackenunterkünfte
im Kreis Sondershausen" verlegt (Tageszeitung, 12.12.92).
In den Lagern "sei es kaum erforderlich, Integrationsprogramme zu entwickeln"
(der Bremer Ausländerreferent des Senators für Jugend und Soziales,
E.Heintze in: Weser Kurier, 27.6.93).
Da die Lagerunterbringung gesetzliche Vorgabe ist, können diese
Vorgänge als ein bundesweite Paradigma gelten, die je nach Stand der
Umsetzung des Asylverfahrensgesetzes mehr und mehr Flüchtlinge betrifft.
"Flüchtlingslager"
Sie sind die Logistik der administrativen Abwicklung der Regulation
von Migrationsbewegungen in die Bundesrepublik und damit Drehscheibe in
Folgeunter-künfte, Abschiebegefängnisse oder auch die Illegalität.
Lager sind ein Synonym für die Internierung von sozialen Problemen,
sie ste-hen für Ausson-derung und Isolierung. Lager sind Verwaltungseinrichtun-gen,
die als rationelle Kontrollinstru-mente der Selektion und Schnellabschiebung
dienen sollen. Über eine allge-meine Charakterisierung hin-aus ist
es sinnvoll, die einzelnen Bestandteile von „Lagern“, also sowohl den „Zentralen
Anlaufstellen“ (ZASTen), auch "Erstaufnahmeeinrichtungen" (EAs) genannt,
als auch den „Sammel-oder Gemeinschaftsunter-künf-ten“ der Folgeunterbringung
sichtbar zu machen. Sie sind nicht einmal kostengünstiger als die
Wohnungsunterbringung, sondern gemäß einer Berechnung des Bundesministeriums
für Gesundheit von 1983 ca 30 - 50 % teurer (Frankfurter Rundschau,
21.12.97, zit. in: ID Asyl, Düsseldorf 57/1992). So beträgt allein
eine 5-Jahres-Charter für ein Lagerschiff 35 Mio. DM, mit denen derselbe
Unterbringungsbedarf leicht am Wohnungsmarkt oder durch Neubau gedeckt
werden könnte (Ortsamtsleiter Diedrich Heck in: Tageszeitung, Ausgabe
Bremen, 29.4.1993). Rechnen tun sie sich also erst über ihre gesellschaftliche
Funktion als Deregulationsinstrument der Ausländerpolitik. Viele dieser
Lager wurden in ehema-ligen Kasernen oder anderen ehemaligen Armeearealen
der Bundeswehr, der abrückenden Alliierten (u.a. Bremen, Hamburg,
Köln, Gelnhausen, Aschaffenburg, Schwalbach, Düren, Würzburg,
Nürnberg), sowie der Roten Armee und den DDR-Grenzschutztruppen eingerichtet
(Tambach, Gardelegen, Eisenhüttenstadt; vergl. "Noch umgeben Wachtürme
drohend das Flüchtlingslager", A. Hinze, Süddeutsche Zeitung,
18.4.91). Bei der ZAST Blankenburg handelt es sich um eine vormalige Psychiatrie,
in Castrop-Rauxel um eine ehemalige Justizvollzugsanstalt für den
offenen Vollzug, in Bremen werden seit 1989 Katastrophenschutzbunker belegt
(Frankfurter Rundschau, 16.2.93; Weser Kurier, 28.2.93), in Hamburg und
München Wohncontainer ("Einfach-Container", Staatliche Pressestelle
Hamburg, 18.8.92) aufgestellt und in Augsburg leerstehende Fabrikgebäude
benutzt, in Castrop handelt es sich um ein ehemaliges Gefängnis, mitunter
sind es auch nur Zelte, wie in Hannover (Hannover Allgemeine Zeitung, 20.7.91).
Die Mietverträge der ZASTen sind auf Zeiträume von 2 - 10 Jahren
festgelegt. In Bremen, Hamburg in Aachen wird die dezen-trale Unterbringung
in sogenannten. Hotels und Pensionen zugunsten größerer Unterkünfte
in Container- und Pavillonlagern oder Kasernen an den Stadträndern
aufgegeben. In Baden-Würtemberg werden Flüchtlinge und Lager
gemäß dem Asylverfahrensgesetz in zwei Kategorien unterteilt,
"unbe-gründet" und "offensichtlich unbegründet", letztere im
Zuge des "beschleunigten Verfahrens" innerhalb von 6 - 12 Wochen wie-der
abgeschoben.
In Nordrhein-Westfalen wurden bisher drei Abschiebegefängnisse
eingerichtet, dort saßen im August 1993 591 Abschiebehäftlinge
ein, die Kapazitäten sollen auf 1000 Plätze erweitert werden
(Justizministerium, gemäß Tageszeitung, 21.8.93). In Herne wird
die als "Geiselhaft" beschriebene Inhaftierung eines Familienmitgliedes
prakti-ziert (Pfarrer Rohr in Westfälische Allgemeine Zeitung, 10.7.92),
um die Flucht vor drohender Abschiebung zu verhin-dern. In Wuppertal wurden
Wohncontainer für 200 Abschiebehäftlinge auf dem Gelände
einer Polizeikaserne errichtet, dort nehmen erstmals in der Geschichte
der Bundesrepublik Angestellte eines privaten Sicherheitsdienstes (Security
Service Kötter) die Bewachung über Häftlinge wahr (Tageszeitung,
30.8.93). In Niedersachsen saßen Abschiebehäftlinge bisher in
verschiedenen Justizvollzugsanstalten ein, sollen in Zukunft jedoch nur
noch in Hameln, Vechta, Hannover, Uelzen und Wolfenbüttel untergebracht
werden, letzterer ist die für 250 - 300 Insassen umgebaute Gneisenau-Kaserne.
"Nachdem die in Meppen gleich gruppenweise geflohen sind, haben wir eingesehen,
daß wir ohne Mauern nicht auskommen", begründete Staatssekretär
Henze diese Maßnahmen (Niedersächsischer Flüchtlingsrat-Rundbrief,
Hildesheim, 10/93). Die Lagerorganisation besteht in der Regel aus einem
Zentral- und gegebenenfalls seinen Außenlagern, ergänzt um die
Abschiebegefängnisse, bezw. Abschiebegefangenen in den Justizvoll-zugs-anstalten.
Erstes Augenmerk aller Lager ist der ZAUN, oft 2, 3 Meter hoch, teils
mit Stacheldraht, sogar mit NATO-Draht gesichert. In der Peenemünder
Str./Bremen sind auch die Blocks zueinander durch hohe Zäune voneinander
separiert. Im Lager Düren wurde der Draht- mittlerweile durch einen
Stahlzaun ersetzt. Der Zugang ist oft nur durch ein Tor, gesichert mit
Schranke und Wachhäuschen möglich. Dort finden in der Regel EINGANGS-KONTROLLEN
statt. Oft erhalten die Insassen Lageraus-weise, auf einigen Wohnschiffen
ersetzt das Wasser den Zaun, dort gelten Bordkarten oder Bordbücher,
in denen alle Bewegungen der Flüchtlinge registriert werden, so auf
dem Bremer Schiff "St.Hallbard". Vorläufiger Höhepunkt ist das
seit dem 1.8.93 gecharterte "Hotelschiff Embrica Marcel" in Bremen. Dort
sind 411 Flüchtlinge, alleinstehende Männer, untergebracht. Der
Eingangsbereichund alle Flure sind Videoüberwacht, ebenso der Aufenthaltsraum.
Der Zutritt erfolgt durch eine elektronische Drehschleuse, die sich nur
mittels der Magnet-Bordkarte öffnen läßt, darüber
wird jeder Ein- und Ausgang registriert. auch die drei Mahlzeiten erhalten
die Flüchtlinge nur auf Vorlage der Magnetkarte, was ebenfalls registriert
wird. An allen Kabinentüren befinden sich Kontaktmelder, die jedes
Öffnen auf eine mit Namen versehene Schalttafel in die Zentrale weitermelden.
Die Kabinenfenster lassen sich nur spaltbreit öffnen, der einzige
Fernseher darf nur vom Personal geschaltet werden. Im Lager Köln-Niehl
ist der Lagerausweis mit einem maschinenlesbaren Strichcode versehen (Plenum
gegen Sammellager, "Dokumentation - Diese Ideen kommen aus meinem eigenen
Kopf, diese Ideen kommen aus Afrika", Köln, 1993; im Folgenden: Plenum
Köln 1993 genannt). In allen Fällen gilt gemäß dem
AsylVfG § 54/55 Residenz- und Anwe-senheitspflicht. Die wird bis zu
dreimal täglich bei der Essensausgabe, durch Abgabe einer Unterschrift
(Tageszeitung, 19.8.93) oder besagte Ausweise kontrolliert. Auf dem
Hotelschiff "Embrica" wird die Abwesenheit nach 1 1/2 Tagen an das Sozialamt
gemeldet, nach drei Tagen verliert ein Flüchtling die Unterkunft,
die Sozialhilfe, die Aufenthaltsberechtigung und wird zur Fahndung ausgeschrieben.(§
69). Innerhalb einiger ZASTen befinden sich Außenstellen der Kriminalpolizei,
in Gelnhausen sogar der Bereitschaftspolizei, die in Würzburg, Zirndorf
und Lüneburg neben den Zasten untergebracht sind, Einrichtungen zur
Erkennungsdienstlichen Behandlung (alle Flüchtlinge werden gemäß
§ 16 AsylVfG ED-behandelt, die Ergebnisse seit dem 1.12.92 über
das "Automatische Fingerabdrucksystem" AFIS im Bundeskriminalamt erfasst
und abgeglichen), Stellen der Aus-länderbehörden und neuer-dings
auch Ausgabeschalter der Sozialämter, ein sich schließendes
System. Von den WACHDIENSTEN, in der Regel private Anbieter, und Hausmeistern
in Bremen, Eschborn und Gelnhausen wurde der Einsatz von elektrischen Schlagstöcken
bekannt (Anti-Rassismus-Büro Bremen, "Sie schlagen uns, weil wir Schwarze
sind", Bremen 1992, im Folgenden: ARAB, 1992 genannt; Bundeskoordination
der antirassistischen und Flüchtlingsgruppen, "Dokumentation - Keine
Lager, keine Abschiebungen", Bremen 1993; im Folgenden: BuKo 1993 genannt)
, in Schwalbach „läßt der Wachdienst 1000 Flüchtlinge in
2er Reihen antreten (ebenda)(es handelt sich um in den neuen Bundesländern
rekrutierte Angehörige der Wach- und Schließgesellschaft, Erklärung
des ASTA Uni Frankfurt, 10.3.91), in der ZAST Ingelheim „tragen Beamte
der Ausländerbehörde Schußwaffen, die Wachdienste patrollieren
mit Gummiknüppeln durchs Lager (Tageszeitung, 31.8.92) und in Bremen
"berichtet Pro Asyl von Schlägereien mit dem Wachpersonal" des Norddeutschen
Bewachungsinstituts (Tageszeitung, Bremer Ausgabe, 14.4.93). In einigen
Unter-künften herrscht BESUCHSVERBOT, in anderen muß sich der
Besucher auswei-sen und den Namen des Besuchten ange-ben, oft wird beides
notiert, zunehmend müssen Besucher ihre Ausweise an der Pforte hinterlegen
(BuKo, 1993). In einige Einrichtungen gelangt man problemlos, in anderen
wird ein Besuchsverbot mit der „Sicherheit“ begründet, um nicht zugewiesene
Asylbewerber fernzu-halten, „um den Drogenhandel zu unterbin-den“, den
„Lageralltag nicht zu stören“ oder gar „Neid von den anderen zu vermeiden,
die keinen Besuch bekommen“. Aus Aachen wur-den Postkontrollen berichtet,
insbesondere sei nach Geldüberweisungen gesucht worden, die dann von
der Sozialhilfe abgezogen würden (ASTA Uni Aachen, "Ein Loch
in der Zensur" 9.1.92). Viele Lager liegen „auf der grü-nen Wiese“
an Stadträndern oder in Gewerbegebieten, sie sind nur "mit Sonderbus
mit Sonderpreis und Sonderkontrollen zum Sonderhaus“ erreichbar (A.Zahedi,
"Die Tränen des schwarzen Fisches versickern im Meer, Flüchtlingslager
Blankenburg" Oldenburg 1992; im Folgenden: Zahedi 1992 genannt). In allen
Erstaufnahmeeinrichtungen und mehr und mehr Gemeinschaftsunterkünften
wurde bereits auf FERTIGESSEN und Essenspakete, teils in Monatsrationen
ein-geteilt, umgestellt, es gibt feste Ausgabezeiten, weder entspricht
es dem individuel-len Geschmack noch dem Notwendigen, mehrfach sei auch
das Haltbarkeitsdatum abgelaufen gewesen (vergl. "Lager-Dokumentation",
ID Asyl, Düsseldorf 1989; im Folgenden: ID Asyl 1989). Kühlschränke
gibt es oft nicht, zum Frischhaltern eigener Lebensmittel wird unter Umständen
eine Plastiktüte aus dem Fenster gehängt (Zahedi 1992). In vielen
Unterkünften sind Kochplatten oder Tauchsieder ausdrücklich verboten
(BuKo, 1993). 1985 bestimmte die Stadt Aachen, daß Flüchtlinge
einen „geringeren Ernährungsbedarf“ hätten und kürzten die
Sozialhilfe gemäß BSHG § 120 um 20 % (Frankfurter Rundschau,
14.9.85). Grund-sätzlich werden Flüchtlinge in GEMEINSCHAFTS-ZIMMERN
untergebracht, im Lager Zirndorf 16 Männer auf 20 qm (ID Asyl 1989),
in einer Würzburger Kaserne 4 Personen auf 15 qm, auf einem Mainzer
Schiff 4 auf 9 qm, ein Wohncontainer für eine Familie ist in Hamburg
13 qm groß (BuKo, 1993), das Oberverwaltungsgericht Münster
hielt 6 qm pro Person für zumutbar (AZ 16 B 20980/87 in ID Asyl 1989).
Alle Lager werden mit einem Querschnitt von Flüchtlinge aus allen
Herkunftsländern belegt. Dies führt zu Verständigungsschwierigkeiten,
zu Spannungen vielfältigster Ursachen und separiert die ethnischen
Gruppen voneinander. Einzige Ausnahme bildeten die Lager für bosnische
Kontingentflüchtlinge.
Viele Unterkünfte sind über-belegt, es gibt keine Privatsphäre,
auf dem Wohnschiff/Bremen dürfen die Türen von innen nicht abgeschlossen
werden (BuKo 1993), in Reutlingen würden täglich, "fast stündlich"
Kontrollen durch Hausmeister, Sozialarbeiter oder Polizei stattfinden (Reutlinger
General Anzeiger, 16.7.92), in Köln-Niehl werden die Flüchtlinge
in 8-Bett-Zimmern untergebracht, die nicht abschließbar sind, denn
"die Zimmer müssen jederzeit kontrollierbar sein" (Leiter Gerner in:
Plenum Köln, 1993). In dem "Belegungsvertrag zwischen der Stadtgemeinde
Bremen" und den Vermietern von Gemeinschaftsunterkünften heißt
es unter § 10.9., "das Amt für soziale Dienste hat durch seinen
Beauftragten jederzeitiges und unangemeldetes Betretungsrecht aller Räumlichkeiten,
vornehmlich zur Kontrolle der Belegung". In umgebauten Fabrikhallen, Bunkern
und Turnhallen gibt es nur eine zen-tral geschaltete Beleuchtung, aber
kein Tageslicht (u.a. Tageszeitung, Ausgabe Bremen, 31.8.92). Sowohl in
Köln-Niehl, als auch vom Bremer Wohnschiff berichteten Flüchtlinge
im Winter von schlecht oder zeit-weise garnicht geheizten Räumen (BuKo,
1993). In Blankenburg sind 1/4 der Insassen Kinder (Oldenburger Wochenblatt,
15.12.91), Spielzeug gibt es natürlich nicht (Zahedi 1992). Die Körperpflege
soll durch Duschen und Toiletten für je 40 und mehr Menschen abgedeckt
sein, mitunter sind die Zeiten auch noch eingeschränkt, so im Lager
Theodor-Billroth Str./Bremen, auf 1-2 Stunden täg-lich, gleiches gilt
für das "Hotel Wunder" in Neumarkt (ID Asyl 1989). In Halberstadt
gab es "nur zwei funktionierende Toiletten für 60 Bewohner" (Halberstäder
Zeitung, 28.2.91), in "Ostdeutschland beklagen sich Asylbewerber über
Hautausschlag vom Leitungswasser" (Süddeutsche Zeitung, 4.4.91). Auch
bisher erhielten Flüchtlinge vielfach die Sozialhilfe nicht in bar,
sondern in Warengutscheinen oder als Vollverpflegung, so-wie einem TASCHENGELD
in Höhe von 70 - 150 DM für den „persönlichen Bedarf“. Damit
ist Seife, Tabak, Telefongeld, Zeitungen, Früchte, eventuell Fahrgeld
und gegebenenfalls auch Kleidung gemeint, dies ist mit der Summe sicherlich
nicht zu bezahlen und erzwingt weitgehenden Verzicht. Art und Höhe
der Sozialhilfe standen immer wieder zur Disposition steht, 25 %ige Kürzung
und generelle Umstellung auf Warengutscheine vielfach Praxis, diese uneinheitliche
und rechtlich nicht abgesicherte Maßnahmen wurden mit dem im November
1993 in Kraft tretenden "Asylbewerberleistungsgesetz" vereinheitlicht,
das alle zukünftigen Leistungen auf 75 % der Sozialhilfe, unbar auszuzahlen
vorschreibt. Kleidergeld steht ihnen erst nach 6 Monaten zu, wer im Herbst
in Sommerkleidung kommt, muß viel-leicht sogar frieren. Aushelfen
soll mitunter die Altkleider-kammer des DRK, doch nicht immer ist passendes
darunter. Die Botschaft ist mehr als deutlich: Für Flüchtlinge
abgelegtes oder gar nichts. In einigen Lagern bestanden bis zum November
1993 Arbeitsmöglichkeiten nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
§ 19. Für die Mitarbeit im Garten oder beim Putzen wird 1.50/Std.
ausgezahlt. Eine rumänische Mutter von drei Kindern aus der ZAST Blankenburg
in Oldenburg berich-tete:“ Ohne dieses Geld brächte ich meine Kinder
nicht durch“. Zumindest in diesem Fall ist damit sowohl die dramatische
Unterversorgung als auch der Zwang zur Arbeit belegt. Es gibt auch in Großlagern
keine Ärzte, denn sind Flüchtlinge gesetzlich weitgehend von
der Gesundheitsver-sorgung ausgeschlossen (die ist gemäß BSHG
§120, Abs.2 eine `Kann`-Leistung), es sind höchstens Unfalljohanniter
vorgesehen. Dementsprechend hieß es 1987 vom Sozialhilfeausschuß
des Bezirks Oberbayern, Flüchtlinge hätten "grundsätzlich
keinen Anspruch auf ärztliche Behandlung, außer es handelt sich
um eine Gefahr für Leib und Leben" (ID Asyl 1989). Psychologen, Therapeuten,
Betreuung von Folter-opfern oder Traumatisierten sind nicht vorgesehen,
nur in circa 6 Städten existieren entsprechende Initiativen.
In Bayern wurde für die Sammellager gar eine "Verordnung über
die Benutzungsgebühren für Gemeinschaftsunterkünfte ausländischer
Flüchtlinge" vom 22.8.91 erlassen, wonach eine vierköpfige Familie
für 2 Etagenbetten in einem 15-Personen-Raum monatlich 700 DM zu zahlen
hat, wenn eine Person arbeitet; 1.500 Rechnungen seien 1992 verschickt
worden (Süddeutsche Zeitung, 15.5.92).
Weiterhin verbirgt sich hinter der Lagerordnung ein geschlechts-spezifisches
Elend. Für Frauen gibt es keine Rückzugsmöglichkeiten, sie
sind den Aggressionen von Männern ebenso ausgelie-fert, wie sie schwer
an der Verantwortung der Familien tragen, häufig sind weder separate
Duschen, noch Toiletten vorgesehen, sexuelle Belästigungen und Vergewaltigungen
werden wiederholt beklagt (Frankfurter Rundschau, 8.3.93 über Aussagen
der "Evangelischen Frauenarbeit Deutschland"). Aus Oldenburg berichteten
Mitglieder einer Flüchtlingsinitiative, dort würden Frauen aus
dem Lager in hafennahe Bordelle gelockt, sogar von einem Strich in Lagernähe
ist die Rede. Aus Freiburg und Ingelheim wurden Fälle von mas-siver
sexueller Belästigung bis hin zu Vergewaltigungen durch Lagerangestellte
bekannt (Tageszeitung, 31.8.92; Badische Zeitung,13.4.92). "Alleinstehende
Frauen fänden kaum Ruhe, weil sie von Männern...als Sexualobjekte
angesehen werden. Eine rumänische Frau habe berichtet, daß sie
in einem Zelt mit 11 rumänischen Flüchtlingen schlafen mußte...
sie habe sich einem ausgeliefert, um vor den anderen zehn sicher zu sein"
(K.Sperber, Frankfurter Rundschau, 15.2.93 über einen Bericht der
Diakonie-Flüchtlingshilfe in der ZAST-Braunschweig).
Die Organisation, Verwaltung und Leitung (kurz Betreibung) liegt in
einigen Bundesländern bei den Regierungsbezirken (Baden-Würtemberg)
beziehungsweise der Stadt (Hamburg), in anderen bei den Wohlfahrtsverbänden
(Bremen, Nordrhein-Westfalen, Berlin) Arbeiterwohlfahrt (AWO), Arbeitersamariterbund
(ASB), Johanniter-Unfallhilfe, Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Caritas, Malteser
Hilfswerk, oder es werden Verträge mit privaten Betreibern geschlossenen.
In Niedersachsen und Baden-Würtemberg tauchen Misch-formen auf, in
denen die Verbände soziale Aufgaben in den Lagern oder außerhalb
(Hamburg) übernehmen. Das DRK gründet 1992 extra einen Tochterverband,
die gemeinnützige DRK-Betreuungsgesellschaft. Obwohl fast alle Bundesvorstände
der Wohlfahrtverbände gegen Lager votier-ten, entscheiden die unabhängigen
Lan-desverbände oft anders. Einerseits hieß es im "Grundsatzprogramm
der AWO" (Bonn, 1988), sie habe "sich stets gegen Maßnahmen ausgesprochen,
die Flüchtlinge diskriminieren (Sammellager...)", so "wird die
Gemeinschaftsverpflegung abgelehnt", und ebenso wendet sie sich dagegen,
"Asylsuchende unter Sonderrechten zu behandeln. So ist Flüchtlingen
die volle Sozialhilfe in bar auszuzahlen und Selbstverpflegung zu ermöglichen"
(ebenda). Auch der DPWV "lehnt die zwangsweise Unterbringung in Sammelunterkünften
ab"(Gutachten für eine Anhörung im Bundestag 1989, zit. in ID
Asyl, Düsseldorf 57/92), während das Rote Kreuz vor einer Anhörung
im Bundestag 1989 erklärte (ebenda), in "fast allen Bereichen überwiegen
die Nachteile erheblich". Dennoch werden heute in vielen Bundesländern
Lager von den Wohlfahrtsverbänden betrieben, in Bremen brach 1989
die AWO als erste aus der Ablehnungsfront aus und betrieb zwei Sammelunterkünfte
mit Gemeinschaftverpflegung (Tageszeitung, Ausgabe Bremen, 31.5.90). Seither
zeichnen sich insbesondere die von der AWO Bremen verwalteten Unterkünfte
durch die rigi-desten Bedingungen in Sachen Verpflegung, Lagerordnung und
Besuchsverbot aus. Sie betreibt dort alle Unterkünfte der ZAST. Demgegenüber
betreibt der ASB dort zwar das zweit-größte Lager (350 Insassen)
umgeben von 3-Meter-Zäunen und NATO-Draht, gewährleistet aber
ansonsten die sozialste Versor-gung. Dagegen konnte das DRK in NRW die
mei-sten Ausschreibungen für sich entscheiden, da sie die günstigste
Kalkulation mit dem niedrigsten Personalschlüssel vorlegen konn-ten
(ID Asyl, 57/92). Diese Aufgabenverlagerung der Wohl-fahrtsverbände
von der Betreuung zu Lagerbetrieb ist umso makaberer, als sie als Betreiber
Poli-zeivollmachten erhalten und ermächtigt sind, Menschen fest-zusetzen,
zu überprüfen oder zu durchsuchen (§ 57 AsylVG; Gutachten
Rechtsanwalt H.Heinhold 1992, zit. in ID Asyl, 57/92).
Das Ziel privater Betreiber ist naturgemäß die gewinnorientierte
Betreuung von Flüchtlingen, insofern versuchen sie, aus den mit den
Behörden in Betreuungsverträgen vereinbarten Pflegesätzen
Teile als Gewinn abzuschöpfen. Der Caritas-Verband Amberg beispielsweise
stellte am 6.12.1985 in einem Brief an die Regierung der Oberpfalz fest,
daß die Lebensmittelpakete nur einen durchscnhnittlichen Wert von
3.50 DM pro Tag hätten, das Sozialministerium jedoch 6.26 DM zahle
(ID Asyl 1989). Die in Köln und Bremen tätige "Embrica Maritim
GmbH" unterhält 5 Schiffe. Für die "Embrica Marcel" in Bremen
erhält sie 35 Mio. DM Charter auf 5 Jahre und 35, bzw. 44 DM pro Kopf
und Tag, macht zusammen 50 Mio DM in 5 Jahren. Private Betreiber sind vor
allem in den östlichen Bundesländern tätig, einer davon
ist die Berliner PeWoBe GmbH eines vorherigen DRK-Mitarbeiters (Süddeutsche
Zeitung", 18.4.91).
Die Folgen der Lagerunterbringung sind viel-fältig und „zum Teil
akut gesundheitsgefährdend“ (Arbeitskreis Asyl und Gesundheit, „Macht
Asyl-politik krank“, Bremen, 1992; im Folgenden: AK 1992). 1982 hieß
es in einem Beschluß des Hamburger Senats, daß ab Lagern „mit
mehr als 200 Plätzen damit zu rechnen ist, daß die desozialisierenden
Faktoren einen Stellenwert errei-chen,... die dem einzelnen Asylbewerber
keine menschenwür-dige Unterbringung mehr sichert“. Außerdem
füh-ren sie „zu schwerwie-genden psychischen und psychosomatischen
Beein-trächtigungen“ (Drucksache des Hamburger Senats, 127/82). Der
Bremer Psychologe Jalal vertrat im Gespräch die Auffassung, „Flüchtlinge
wer-den dreimal traumatisiert, im Herkunftsland, durch die Flucht, durch
Asylverfahren und Lager hier“. Das hat zur Folge: „viele leiden unter funktio-nalen
Beschwerden im Magen-Darm-Bereich; an Nierenentzündungen; Lungenerkrank-ungen;
Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen; Herzangst und Schlaflosig-keit“, die
„hiesigen Lebensverhältnisse“ lassen „psychotische und paranoide Zustände,
Gedächtnisstörungen, Menstruati-onsanomalien und Drogenmiß-brauch“
dazutre-ten (AK Asyl, 1992). Bei Frauen und Kindern haben sich "zum Teil
erhebliche und unerwartete Schwierigkeiten gezeigt, z.B. Stillprobleme
für Säuglinge durch stressbedingten Milchmangel der Mütter,
Akzeptanz- und Verdauungsprobleme bei Kleinkindern mit der Folge von schleichender
Unter- und Fehlernährung" (Dr.Hohmann, "Unterbringung von Zuwanderern
und Obdachlosen", Hauptgesundheitsamt Bremen, 10.7.92; mit handschriftlichem
Vermerk "nur zum internen Gebrauch") Oft sind es nicht die psychi-schen,
sondern die „vielfach katastrophalen hygienischen Bedingungen“ in (Bremer)
Sammelunterkünften, die „ohne Zweifel die Gesundheit zerstören“.
Dies sind „feuchte Wände, Schimmel-pilzbefall, die Atemwegs- und Hauterkrankungen
sowie Ver-giftungen zur Folge haben, fehlende Desinfektion gegen Un-geziefer,
fehlende Waschmaschinen und zu wenige Toiletten" (AK Asyl 1992). In dem
Bremer Katastrophenschutz- Bunker Friedrich-Karl Str. stellte eine Delegation
aus 20 MedizinerInnen „bei einer Mehrzahl der untersuchten Patienten Erkrankungen
fest“ (Weser Kurier, 9.1.93). Die Ernährung ist mitunter der-art mangelhaft,
daß es in einem Demonstrations-Redebeitrag des Antirassismus-Büros
Bremen am 1.6.92 zur ZAST Blankenburg hieß: „die Menschen dort sind
alle dünn, wirken abge-magert und eingeschüchtert“. In der Beratung
des Antirassismus-Büros Bremen beklagten sich auf dem erwähnten
"Hotelschiff Embrica" untergebrachte Flüchtlinge über zuwenig
Nahrung. „Daß man in den Sammellagern nicht die Vorraussetzung für
eigene Nahrungsmittelbeschaffung und -zubereitung ermöglicht, stellt
wohl eine gezielte Verweige-rung eines der stärksten Bedürfnisse
der Menschen dar. Dies kommt verordnetem Hunger bedenklich nahe und ist
beson-ders verwerflich“ (Dr.Vorbrodt, Berlin 1989, zit.in ID Asyl 57/92).
Für den Bremer Arbeitskreis Asyl „steht fest, daß der Verwahrvollzug
in den Gemeinschafts- und Sammelunterkünften die Men-schen längerfristig
weiter schädigt - und sie zerstört“. Bei Abschiebehäftlingen
habe man "mehrfach den völligen Zusammenbruch der Persönlichkeit
erlebt" (Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen in: Tageszeitung, 30.8.93).
Während eines lan-gen Prozesses wurden trotz der warnenden Studien
(Hamburger Senat 1982, DRK und DPWV während der Bundestagsanhörung
1989, UNHCR 1992) die Grundrechte der Menschenwürde, die allgemeinen
Persönlichkeitsrechte, die körperliche Unversehrt-heit, Freizügigkeit,
die freien Wahl von Wohnung und Arbeit der Asyl- und Ausländerpolitik,
sowie dessen Verfahrensrationali-sierung und Abschreckungsintention geopfert.
Die kritische Psychologie kennt Lager als "totale Institutionen" (Pirella,
"Sozialisation der Ausgeschlossenen" Hamburg 1975). Darunter werden solche
Einrichtungen verstanden, "in denen die Lebensäußerungen der
betroffenen Individuen umfassend geregelt und kontrolliert sind, um sie
entsprechend dem Organisationszweck zu konditionieren. Vorschriften können
dabei bis in die letzten Einzelheiten erfolgen und Beaufsichtigungen (Toilette
ohne Türen Fernsehüberwachung) bis zur Kontrolle von Lebensäußerungen
führen, die selbst der Betroffene nicht wahrnimmt (Registrierung).
Die Totalität wird gesteigert durch die räumliche Entfernung
der Institution von anderen sozialen Einheiten, durch auffällige Kennzeichnung
(Uniformierung) und durch Isolierung der einzelnen Betroffenen zueinander"
(E.Pape in Grubitsch (Hrsg.), "Handbuch psychologischer Grundbegriffe",
Hamburg 1981). E.Goffmann ("Asyle", Hamburg,1972) analysiert sie als charakterisiert
durch räumliche Barrieren, Abwesenheit von Kommunikation, Depersonalisierung
der Insassen durch demütigende Aufnahmeriten, einförmigen Alltag,
erzwungenes Zusammenleben in größeren Gruppen. Andere ergänzten
um die "totale Versorgung" und schlossen, es handele sich um die "Segregation
sozialer Erfahrungsbereiche" (H.Maier in Grubitsch 1981), an deren Ende
die "Kolonisierung" (Goffmann, 1972) und "systematische Zerstörung
der Persönlichkeit der Insassen" stehe (Tappe/Wiegmann in Grubitsch,
1981).
Heute haben Flüchtlingslager eine eminente gesellschaftliche Funktion.
Sie „erscheinen als der vorletzte Schritt der Psycho-Logik totalitä-rer
Ausgrenzung, der letzte Schritt wäre das Pogrom“ (A.Söller, Zentrum
für Antisemitismus-Forschung, in Frankfurter Rundschau, 6.8.86). Sie
sind der Zeigefinger des Rassis-mus und drüc-ken den derart Stigmatisierten
einen deut-li-chen sichtbaren Stempel auf (vergl.: "Über den Anteil
diskursiver Faktoren", J.Link, in: "Rassismus und Migration in Europa",
Institut für Migrations- und Rassismusforschung, Hamburg 1992). Denn
"wirklich gibt es die Minderheiten erst von dem Moment an, wo sie kodifiziert
und kontrolliert werden (E.Balibar, "Es gibt keinen Staat in Europa", in:
ebenda). Mit der sichtba-ren Aussonde-rung einer bestimmten sozialen Gruppe
erniedrigt und demü-tigt der Staat die öffentlich, stellt sie
zur Schau und errichtet mit dem Lager eine Art Pranger. Es existieren zwei
sich ergänzende Praktiken, zum einen jene Lager außerhalb von
Ansiedlungen, abge-schnitten vom Öffentlichen Personennahverkehr und
zum anderen jene in Wohngebieten. Letztere sind mittlerweile zu trauriger
Berühmtheit gelangt. Solche Pranger wurden im Mittelalter als Aufforderung
an die Bevölkerung verstanden, sich an der Bestrafung, Demütigung
und Vertreibung aus der Stadt zu beteiligen. Die Ausgestellten wurden „vom
Volk“ mit faulem Obst, Schlägen und Gespött eingedeckt. Wirkungsvoll
wurden die Untertanen auf die Seite der Herrschen gezogen. Heute betrachten
militante Rassisten die neuen Pranger der „Asylbetrüger“ als Aufforderung
zu Stein- und Brandbom-benwürfen, treiben die derart gebrandtmark-ten
außer Landes. Also nicht die Asyldebatte allein, sondern erst die
auf den Präsentierteller gesetzten Flüchtlinge lösten die
Militantisie-rung des Rassismus aus. Erst vor den mitten in Wohnviertel
gesetzte Lager in Hoyerswerda, Mannheim und Rostock ver-ließen die
Gewaltaktionen die Ebene der Kleingruppen und formierten sich als Massenbewegung.
Heute erscheint sie uns Seite an Seite mit den Behörden als Bestandteil
der Politik von Aussonderung, Einkreisung und Untedrückung.
Die Zukunft der Sammellager ist noch unklar. Einerseits setzen das
beschleunigte Verfahren, verstärkte Grenzkontrollen und soziale Streichungen
auf weniger Asylantrag-stel-ler-Innen, andererseits gelten teils lange
Mietverträge und angenommen, die Zahl von „Illegalen“ steigt, dann
wären Lager als Internierungs- und Abschiebeeinrichtungen denkbar,
genauere Aussagen wären zum jetzigen Zeitpunkt jedoch prophetisch.
Sicher ist dagegen, daß die Einrichtung von Lagern, das Zur-Schau-Stellen
von Flüchtlingen sowie die Konstruktion von (Überbelegungs-)
Notständen und Bedrohungssituationen zentrale Bestandteile der rassistischen
Formierung von Gesellschaft sind.
Bremen am 1.9.1993, Franck Düvell
(Sozialwissenschaftler, Autor und Mitarbeiter im Antirassismus-Büro
in Bremen)