Michael Schetsche (2001)

Internetkriminalität: Daten und Diskurse, Strukturen und Konsequenzen


Auszüge aus dem gleichnamigen Aufsatz, der demnächst im Sammelband "Zwischen Anomie und Inszenierung" (Hrsg. Althoff, Becker, Löschper, Stehr)  im Nomos-Verlag erscheinen wird.



Die Nutzung der neuen Netzwerkmedien ist in den letzten Jahren für große Teile der Bevölkerung in den Industriestaaten zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Die Etablierung der Netzwerkmedien als integrales Element der Alltagskommunikation hat inzwischen auch das Interesse der verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen geweckt. Im Fokus der Fachdebatten stehen dabei - zumindest in Deutschland - verschiedene Auswirkungen, die die Etablierung einer neuen, digitalen Kommunikationsordnung auf zentrale Prozesse und Strukturen der moderne Industriegesellschaften haben könnte. Bei der Berichterstattung der Massenmedien geht es hingegen weniger um die strukturellen Transformationen der Gesellschaft, als um ganz spezifische Gefahren, mit der die Nutzung der Netzwerkmedien verbunden sein könnten. Neben der Surf- oder Internetsucht (vgl. Zimmerl/Panosch 1998; Eichenberg/Ott 1999, Han/Jerusalem 2000) stehen hier insbesondere neue Formen von Kriminalität im Mittelpunkt des Interesses, Formen, die sich nicht nur der Netzwerkmedien bedienen, sondern auch in deren spezifischer Strukturlogik ihren Ausgangspunkt zu nehmen scheinen. Überraschend schnell haben staatliche Instanzen sozialer Kontrolle auf diese öffentliche Gefahrenwahrnehmung reagiert, in der die neuen Kommunikationsmöglichkeiten vorrangig als neue Verbrechensmöglichkeiten erscheinen.
 

1. Polizeiliche Gefahrenwahrnehmung und Bekämpfungspraxis

Wie staatlicher Kontrollinstanzen auf diesen neuen Deliktsbereich reagieren, will ich anhand der quasi amtlichen Problemwahrnehmung aufzeigen, wie sie auf zwei Konferenzen sichtbar wurde, die das BKA in den Jahren 1998 und 2000 zum Thema "Bekämpfung der Kriminalität im Internet" (so der Titel beider Tagungen) organisiert hatte. Die Beiträge dieser Tagungen zeigen, daß die staatliche Problemwahrnehmungen und die daran anschließende polizeilichen Handlungspraxen in erster Linie durch drei spezifische Zurichtungen geprägt sind: (1) eine restriktive Deliktsfokussierung, (2) einen globalen Zuständigkeitsanspruch und (3) eine medienrechtliche Perseveranz.

1. Restriktive Deliktsfokussierung

Bei meinen Forschungen hatte ich zunächst geplant, mich der Internetkriminalität sehr umfassend und in der in der kritischen Kriminologie inzwischen üblichen doppelten Betrachtungsweise von 'Daten und Diskursen' zu nähern. Bei der anhaltenden Beschäftigung mit dem Thema mußte ich jedoch feststellen, daß im Untersuchungsgebiet beide Perspektiven von derselben Art von 'Wahrnehmungsfokussierung' bestimmt sind: Sowohl in den öffentlichen Debatten wie auch bei den vorgelegten Daten geht es fast ausschließlich um Äußerungsdelikte - und bei diesen vorrangig nur um einen einzigen Tatbestand: die Verbreitung verbotener Pornographie.

Die kriminaltheoretische Überlegung eines der BKA-Vertreter auf der Tagung im Jahr 1998, "Es finden sich grundsätzlich alle Arten der Kriminalität im INTERNET, solange Sie sich in irgendeiner Form auf einen der Dienste des INTERNET abbilden lassen" (Meseke 1998), realisiert sich weder in der Kriminalstatistik noch in der Arbeit der Zentralstelle für anlaßunabhängige Recherche in Datennetzen des BKA. Ganz im Gegenteil. Für 1999 lagen dem BKA aufgrund der Angaben des polizeiinternen Meldedienstes, der alle "Straftaten im Zusammenhang mit Datennetzen" zu erfassen hat, folgende Daten vor:

"Gesamtkriminalität im Internet" 1999
Delikte
Anzahl
Anteil (Prozent)
Verbreitung verbotener Pornografie
2245
80,3
Betrugsdelikte
120
4,3
Staatsschutzdelikte
57
2
Urheberrechtsverstöße
37
1,3
Verstöße gegen ArzneimittelG
24
1,1
Verstöße gegen BetäubungsmittelG
24
0,9
sonstige Delikte
282
10,1
Gesamtzahl
2795
100

(Daten nach Meseke 2000; Datenaufbereitung durch M. Sch.)

Wie die Tabelle zeigt, handelt es sich bei gut 80 Prozent der verfolgten Taten um sexualbezogene Äußerungsdelikte. Noch deutlicher wird diese Ausrichtung, wenn man sich die von der "Zentralstelle für anlaßunabhängige Recherche in Datennetzen" des BKA im Jahre 1999 bearbeiteten sog. Verdachtsfälle ansieht: hier macht verbotene Pornographie 90,9 Prozent aller Delikte aus (Meseke 2000). Internetkriminalität ist also in der Polizeipraxis weitgehend identisch mit der Verbreitung verbotener Pornographie .

Im Mittelpunkt des polizeilichen Interesses steht dabei die Kinderpornographie. Daß die Polizei sich von allen strafbaren Inhalten und Handlungen in den Netzwerkmedien fast ausschließlich für dieses Delikt interessiert, hängt zunächst wohl mit der Einfachheit der Ermittlungsaufgabe zusammen: "Es muß erneut betont werden, daß Kinderpornographie keinen Rechercheschwerpunkt darstellt. Dieses Delikt ist jedoch am einfachsten zu erkennen und es häufen sich hier Erkenntnisse, die zeitgleich mehrere Verdachtsfälle begründen lassen..." (Meseke 2000). Ein weiterer Grund für diese Zurichtung des kriminalistischen Blickes könnten Vorgaben politisch-administrativer Instanzen sein: "Kinderpornographie" ist die zentrale Legitiminierungsmetapher für staatliche Eingriffe in die Netzwerkkommunikation und 'muß' deshalb auch im Mittelpunkt des polizeilichen Handelns stehen.

2. Globaler Zuständigkeitsanspruch

Was in der allgemeinen gesellschaftlichen Globalisierungsdebatte als großer Segen beschrieben wird, die Aufhebung der nationalen Grenzen für den Fluß von Gütern und Informationen nämlich, erscheint aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden als 'SuperGAU' der Verbrechensbekämpfung. So warnte Jürgen Graf (1998), Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, anläßlich der BKA-Tagung im Jahre 1998 eindringlich: "Das Internet ist ein globales Medium, welches für Betreiber wie auch Nutzer ungeahnte Möglichkeiten bietet. ... Durch seinen Aufbau bietet das Internet nunmehr Straftätern die Möglichkeit, ohne größeren Aufwand über territoriale Grenzen hinweg zu agieren ... "

Um den Stellenwert deutlich zu machen, der dem Auslandsbezug dieser Straftaten in der kriminalistischen Debatte zukommt, soll der auf jener Tagung dominierende Argumentationsgang kurz skizziert werden: Als bekannt wird voraussetzen, daß die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 1998 - ohne Verkehrsdelikte - gut 6,5 Millionen Straftaten ausweist. Die in jenem Jahr registrierten 1200 Internetdelikte haben damit einen Anteil von unter 0,2 Promille an der Gesamtkriminalität. Dies wird offenbar nicht als ausreichend angesehen, um die umfangreichen Aktivitäten des BKA zu legitimieren. Die Notwendigkeit des Engagements wird deshalb nicht mit den tatsächlich erfaßten Straftaten, sondern mit dem 'ungeheuren' Dunkelfeld in diesem Bereich begründet: "Straftäter jeglicher Coleur bedienen sich des neuen Mediums INTERNET. Selbst wenn man die Meinung teilt, daß lediglich 1 Prozent aller Inhalte des INTERNET kriminell sind, so ergibt sich bei 400 Mio Web-Seiten immer noch eine Zahl von 4 Mio. kriminellen Inhalten im INTERNET allein für den Dienst des WorldWideWeb. Hinzu kämen dann noch 1% der Inhalte aller anderen relevanten INTERNET-Dienste (IRC, FTP etc). Stellt man diese Zahl von 4 Mio. inkriminierten WWW-Seiten der von der Polizeilichen Kriminalstatistik für 1997 ausgewiesenen Gesamtzahl in Höhe von 6.586.165 gegenüber, zeigt dies das [sic!] polizeiliche Präsenz im INTERNET dringend geboten ist." (Meseke 1998; vgl. Bär 1998)

Die dieser Argumentation zugrunde liegende Skandalisierungslogik kann nicht überraschen. Sie entspricht dem, was wir aus einer Vielzahl von Thematisierungsprozesse der verschiedensten sozialen Probleme kennen (vgl. Schetsche: 1996: 88-92): Zahlenangaben unbekannter Herkunft, beliebige Schätzwerte, die Drohung mit einem exorbitanten Dunkelfeld. Interessanter als diese allgemein übliche Skandalisierungsrhethorik ist, daß vom BKA die für 1998 angenommene globale Größe des WWW mit den Zahlen der in der Bundesrepublik verfolgten Delikte in Beziehung besetzt wird. Seine Legitimation erhält das polizeilich Handeln also dadurch, daß deutsche Strafverfolgungsbehörden - namentlich das BKA - nach eigener Wahrnehmung für alle weltweit angebotenen Netzinhalte zuständig sind. Dies schließt ein, daß deutsche Polizei nach deutschem Recht definiert, was an weltweiten Inhalten strafbar ist und was nicht. Und es begründet einen globalen Definitions- und Zuständigkeitsanspruch der deutschen Strafjustiz und Polizeibehörden, der bislang nur von den fehlenden realen Exekutivrechten außerhalb Deutschlands in Schach gehalten wird. Virtuelle Exekutivrechte werden hingegen schon heute in Anspruch genommen: so bezogen sich über 80 Prozent der vom BKA im Jahre 1998 verfolgen Äußerungsdelikte auf ausländische Server, Anbieter oder Absender (Meseke 2000).
 

3. Medienrechtliche Perseveranz

Einen weiteren Schwerpunkt der BKA-Tagung des Jahres 1998 bildeten die vielfältigen Probleme, mit denen polizeiliches Handeln sich bei der Bekämpfung von Internetkriminalität konfrontiert sieht (vgl. Meseke 1998). Ein Großteil dieser Probleme resultiert nach meiner Überzeugung aus dem Versuch, die Netzwerkmedien rechtlich mit klassischen Medien gleichzusetzen und die für diese geltenden rechtlichen Bestimmungen einfach analog auf die Netzwerkkommunikation zu übertragen. Die einzelnen Internetdienste werden dabei - weitgehend willkürlich - einmal als Individual-, ein anderes mal als Massenmedien eingeordnet. Folge ist einer fortgesetzte Regelungskonkurrenz zwischen Teledienstegesetz und Mediendienste-Staatsvertrag, die Cornelius von Heyl, Beauftragter der obersten Jugendbehörden für Jugendschutz, resignierend kommentierte: "Da finde sich zurecht, wer mag." (von Heyl 1988)

Es muß nicht überraschen, daß der Versuch von Gesetzgeber und Exekutivorganen, traditionelle medienrechtliche Bestimmungen auf strukturell anders geartete Kommunikationsformen anzuwenden, regelmäßig zu absurden Normierungsvorschlägen führt. So forderte ein Ende 2000 vom "Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend" vorgelegtes Diskussionspapier ernsthaft, jugendgefährdende Inhalte dürften im Internet erst nach 22 Uhr verbreitet werden (vgl. Corinth 2000; Rötzer 2000a). Der Vorschlag wurde von der Fachöffentlichkeit mit einer Mischung aus Verwunderung und Unverständnis aufgenommen: "Doch einen entscheidenden Nachteil hat das Ganze leider: die Welt wird sich nämlich kaum nach unseren Jugendschutzbestimmungen und vor allem nicht nach unserer Uhrzeit richten." (Corinth 2000; vgl. Roetzer 2000).
 

2. Eine alternative Problemwahrnehmung

Neben dieser 'amtlichen' Sichtweise existiert in der Fachöffentlichkeit eine zweite, alternative Problemwahrnehmung. Eine Art soziale Bewegung - bestehend aus Teilen der Hackerszene, Datenschützern, Bürgerrechtlern und 'internetfreundlicher' Fachöffentlichkeiten (vgl. Achenbach 1999: 159-162 und Barth 1997: 167-168)- skandalisiert dort ganz andere Gefahren, als sie im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des BKA (und wohl auch konservativer Kriminalpolitiker) stehen. Bei dieser anderen Gefahrenwahrnehmung geht es nicht nur, aber in erster Linie um den Schutz persönlicher oder wirtschaftlicherer Daten im weitesten Sinne (mithin um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Konkret sind es insbesondere zwei Formen von "Internetkriminalität", die hier - meist 'online' - thematisiert und problematisiert werden:

1. Die Teilnahme an der Netzwerkkommunikation erzeugt permanent Nutzungsdaten, die gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werden können. Solche sog. Datenschatten können nicht nur statistisch, sondern auch personen- bzw. unternehmensbezogen ausgewertet werden. Dadurch entstehen Profile von Nutzern und Nutzerinnen, die eine Vielzahl von Daten aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen verknüpfen. Unternehmen wie Behörden verletzen bei der Sammlung solcher Daten - so der Vorwurf - systematisch bestehende Datenschutzbestimmungen. (Bizer 1996; Blaze 1997; Engemann/Tuschling 2000; Schulzki-Haddout 2000a, 2000b; Krempl 2001a, 2001b; o.A. 2001; ) 'Nahrung' erhält dieser Teildiskurs insbesondere dadurch, daß staatliche Kontrollinstanzen diese Rechtsverletzungen offenbar weitgehend ignorieren - die vorgestellte BKA-Statistik erfaßt solche Delikte nicht einmal in einer eigenen Kategorie.

2. Geheimdienste einflußreicher Nationalstaaten, namentlich der USA, überwachen permanent große Teile des weltweiten Datenaustausches. So werden im Rahmen des Programms Echelon von der NSA, dem größten US-amerikanischen Geheimdienst, vollautomatisch sämtliche Emails überwacht, die über internationale Knotenpunkte, Satellitenverbindungen und Kontinentalkabel verlaufen. Das Abhören richtet sich dabei sowohl gegen den Einzelnen wie gegen Unternehmen. Das Bekanntwerden des Echelon-Programms hat zu heftigen Debatten im EU-Parlament geführt und große Befürchtungen bei westeuropäischen Unternehmen ausgelöst, das es hier um staatliche Wirtschaftsspionage in großem Stil geht. Trotz öffentlicher Debatten und Proteste gehen staatliche Stellen in Deutschland nicht gegen das Ausspionieren ihrer Bürger und Unternehmen vor. (Garrin 1998; Schulzki-Haddouti 2000a, 2001; Campbell 2001, Rötzer 2001, Barth 1997: 180-182) Solche 'realen Gefahren' blieben, so der Vorwurf dieses Gegendiskurses, den meisten Nutzern und Nutzerinnen völlig unbekannt, würden durch die mit großem Aufwand geführten kriminalpolitischen Debatten über sexualbezogene Äußerungsdelikte oder die Gefahren des 'Cyberterrorismus' geradezu verschleiert (RTMARK 1998; Bendrath 2000; Möller 2000; Lischka 2000; Rötzer 2000b, 2000c; Naica-Loebell 2001; Medosch 2001).

Mir scheint es offensichtlich, daß der amtliche und der alternativen Gefahrendiskurs mit ganz unterschiedliche Interessen der jeweiligen Akteure korrespondieren: auf der einen Seite der Wunsch nach einer technisch einfachen und wirkungsvollen Verfolgungen von Rechtsverstößen sowie einer möglichst umfassenden Überwachung von als potentiell gefährlich angesehen
Kommunikaten - auf der anderen Seite das Interesse nach Wahrung der Privatsphäre, der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Freiheit des Informationsaustausches. Jenseits aller ideologischen Figuren manifestiert sich hier wohl letztlich die klassische Dialektik staatlich organisierter Sozialkontrolle: das Bestreben staatlicher Instanzen, das Denken und Handeln der Subjekte 'unter Kontrolle zu halten' steht gegen das Bemühen der Subjekte, sich solchen Kontrollversuchen so weit wie möglich zu entziehen.

Mit dieser einordnenden These könnte dieser Beitrag eigentlich enden - und sollte es im Verständnis einer konstruktivistischen Kriminalsoziologie wohl auch. Mir stellt sich allerdings die Frage, ob eine sich als kritisch verstehende Kriminologie noch etwas anderes zum Thema 'Internetkriminalität' beitragen kann, als diese Art der Re-Konstruktion einer ausschließlich konstruktivistisch inpretierten Dialektik von Daten und Diskursen. Ich will diese Frage nicht generell, sondern nur für den spezifischen Fall beantworten. Um einen solchen handelt es sich nach meiner Überzeugung, weil wir hier - ausnahmsweise einmal recht eindeutig - mit der Situation konfrontiert sind, daß eine konkrete, empirisch beschreibbare technisch-soziale Entwicklung überhaupt erst die Voraussetzung für die Gefahrenwahrnehmungen der geschilderten Art - seien es die quasi-amtliche oder die alternative - schuf. Auf einen Satz gebracht: ohne Internet keine Internetkriminalität. Wir sind also, zumindest in diesem Falle, mit Strukturen und Prozessen konfrontiert, die vielleicht nicht jedem, aber mit Sicherheit dem kriminalpolitischen Diskurs vorausgingen. Es scheint mir deshalb geradezu unverzichtbar, hier nach der Rolle zu fragen, die solche technischen Strukturen und sozialen Prozesse bei der Entstehung der beschriebenen Gefahrenwahrnehmung spielen.

Wenn die skizzierten Diskurse primär nicht Voraussetzung sondern Folge der Ausbildung neuartiger Kommunikationsstrukturen sind, läßt erst die Kenntnis deren spezifischer Merkmale die (technischen wie diskursiven) Probleme verstehen, mit denen staatliche und nichtstaatliche Instanzen konfrontiert sind, wenn sie den neuen Kommunikations- und Interaktionsraum 'Cyberspace' kriminalpolitisch zu vermessen und überwachtungtechnisch zu kolonisieren versuchen. Und nicht nur das. Wesentliche kriminalsoziologische Implikationen des kommunikationstechnisch induzieren sozialen Wandels würden Zwangsläufig übersehen, wenn die sozialen wie anti-sozialen Potentiale der Netzwerkmedien auf Basis der Rekonstruktion der von jeweils spezifischen kriminalpolitischen Interessen zugerichteten Diskurse beurteilt würden, anstatt sich auf die Strukturen der dabei angesprochenen Kommunikation selbst zu beziehen.
Beschäftigen wir uns also einmal etwas grundsätzlicher mit der spezifischen 'Strukturlogik' der neuen Kommunikations- und Interaktionsmedien, als dies in den kriminalpolitischen Debatte üblicherweise der Fall ist.
 

3. Strukturmerkmale netzwerkbasierter Kommunikation

Aus medienwissenschaftlicher Sicht sind das Internet und seine einzelne Dienste als neuartiger Typus von Kommunikationsmedien zu beschreiben (vgl. Höflich 1996: 13, Werner/Mori 1996: 324-325, Lévy 1997: 58-59, Wehner 1997: 68, Moser 1998: 34-35 und Döring 1999: 213). Bei all ihren unterschiedlichen Eigenschaften - z.B. hinsichtlich der Zahl der Kommunikationspartner oder dem Grad der Interaktivität - 'gehorchen' die einzelnen Medien (Email, Listserve,
Newsgroups, WWW usw.) doch allesamt derselben Netzwerklogik, die die Kommunikation und Interaktion der Nutzer in spezifischer Weise (vor-)strukturiert.

Worin diese Besonderheiten bestehen, macht ein Vergleich mit der 'Strukturlogik' der traditionellen Massenmedien deutlich. Von den vielfältigen Unterschieden zwischen den herkömmlichen Massen- und den neuen Netzwerkmedien sollen dabei an dieser Stelle nur diejenigen berücksichtigt werden, die kriminalsoziologisch relevant sind - z. B. weil sie erklären, warum die Internetkriminalität für die traditionellen Instanzen sozialer Kontrolle im mehrfachen Sinne 'problematisch' ist oder was 'die Internetkriminalität' ihrer Form nach von 'herkömmlichen' Delikten unterscheidet.

Kriminologisch relevante Strukturmerkmale von Massen- und
Netzwerkmedien

Medientyp

Strukturmerkmal

Massenmedien
Netzwerkmedien

soziale Reichtweite
regional, nationalstaatlich
global

Austauschrichtung
monodirektional
bi- und polydirektional

Anonymität
rollenabhängig
zentrales Konfliktfeld

Inhaltliche Organisation
eindeutig und linear
diffus und non-linear

Soziale Reichweite: Massenmedien waren und sind primär an Regionen oder Nationalstaaten orientiert. Ein globaler Austausch findet primär auf Seite der Produzenten durch die Weitergabe von Sendungsinhalten oder -formaten statt. Die Netzwerkmedien hingegen sind prinzipiell global organisiert; sie basieren auf einem von geographischen Parametern unabhängigen Zugang zu Informationen (vgl. Bühl 1997: 47). Räumliche Distanzen zwischen Sendern und Empfängern sind bedeutungslos; die Entfernungen zwischen Akteuren ist binär kodiert: sie kann nur die Werte Null oder Unendlich annehmen - entweder ist ein Akteur im oder er ist außerhalb des Netzes. Dies ist gleichzeitig die zentrale sozial-kommunikative Distinktion, die dieses Medium hervorbringt: so wie Handlungen oder Ereignisse früher den Sphären 'öffentlich' oder privat'
zugeordnet wurden (vgl. Bolz 1994: 10), existieren sie nun entweder online oder offline - sind also entweder weltweit und in Echtzeit zu beobachten oder gar nicht.

Austauschrichtung: Die klassische Kommunikation der Massenmedien ist durch das One-to-many-Prinzip gekennzeichnet. Eine Rückkopplung zwischen dem Sender und den Empfängern findet in der Regel nicht oder nur sehr rudimentär statt. Hingegen basieren Netzwerkmedien durchgängig auf dem Many-to-many-Prinzip: Alle Empfänger können auch Sender sein und sind dies regelmäßig auch. Die Kommunikationsstrukturen sind also polydirektional; sie können gemeinsame virtuelle Praxen einschließen, die einen neuartigen sozialen Raum, den Cyberspace, entstehen lassen. Unterscheidungen in Produzenten und Konsumenten sind hier nur temporärer oder gradueller, nicht jedoch prinzipieller Natur. Jeder Nutzer der die Inhalte von
Netzwerkmedien rezipieren kann, ist auch in der Lage, selbst neue Inhalte zu produzieren (und macht dies regelmäßig auch).

Anonymität: Bei der massenmedialen Kommunikation hängt die Anonymität der Akteure unmittelbar von ihrer kommunikativen Rolle ab. Der Konsument (oder Rezipient) bleibt üblicherweise - z. B. bei der Wahl seines Fernsehprogramms oder dem Kauf einer Illustrierten - völlig anonym. Der Akteur, der nicht nur Darsteller und Vermittler von Inhalten, sondern auch Gegenstand selbstreferentieller Berichterstattung ist, kann dies hingegen nie sein. Der Produzent, der die Verfügungsgewalt über Medium einschließlich der Medieninhalte besitzt, verliert, soweit er als Subjekt überhaupt existiert, seine Anonymität nur dann, wenn er selbst zum Gegenstand medialer Berichterstattung wird. Die Netzwerkmedien kennen nur zwei Rollen: entweder ist das Subjekt Teilnehmer am System des weltweiten Datenaustausches ('Onliner') oder es bleibt davon ausgeschlossen ('Offliner'). Bei den ersteren ist die Frage der Anonymität ein zentrales soziales Konfliktfeld: Einerseits gestatten die Netzwerkmedien den Teilnehmern ein weitgehend unerkanntes Agieren. Andererseits kann die Netzwerkkommunikation (zumindest solange sich nur eine kleine Minderheit der Nutzer der vorhandenen Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken bedient) vollständig - und was noch wichtiger ist - weitgehend vollautomatisch kontrolliert werden. Netzwerkkommunikation ist deshalb zwar sozial weitgehend anonym, ermöglicht jedoch gleichzeitig staatlichen Instanzen oder entsprechend spezialisierten Unternehmen die systematische statistische und personenbezogene Auswertung der 'Datenschatten', die alle Teilnehmer an der Kommunikation zwangsläufig erzeugen.

Inhaltliche Organisation: Im Gegensatz zu dem Massenmedien folgen die Netzwerkmedien keiner eindeutigen und linearen, sondern einer diffusen und non-linearen thematischen Organisation. Es gibt weder Sendezeiten, noch eindeutige Formate oder thematische Seitengliederung. Inhaltsbezogene Organisationen - wie z.B. die Newsgroups-Hierarchien - unterliegen ständigen Veränderungen, sind regelmäßig uneindeutig und werden durch die Nutzung selbst kontinuierlich konterkarriert. Dies schlägt sich u.a. in der Notwendigkeit permanenter Abgrenzungs- und Ausschließungsdiskurse nieder. Noch deutlich ist dies beim WWW, daß wegen seiner Hyperlinkstruktur zum Synonym für Netzwerkkommunikation insgesamt geworden ist. Ein passiver Konsum der Medieninhalte ist hier ebenso unmöglich, wie eine lineare Rezeption (dem Nutzer werden permanent Entscheidungsprozesse abverlangt, die zu zwar statistisch aggregierbaren, aber letztlich doch individuelle Rezeptionsweisen und Lesarten führen). Der Grundsatz der abstrakten Zugänglichkeit aller Informationen wird in der Praxis durch den Grundsatz der konkreten Unzugänglichkeit ergänzt, der sich z.B. in der begrenzten Kapazität von Suchm aschinen oder im Datenüberfluß manifestiert. Und nicht nur das. Zum Prinzip 'Suchen-ohne-zu-finden' kommt das Prinzip 'Finden-ohne-zu-suchen'. Beide Prinzipien tragen ebenso zum Attraktivität der neuen Medien bei, wie sie deren Nutzung aus Sicht der Kontrollinstanzen als problematisch erscheinen lassen.
 

4. Das Internet als Medium struktureller Deviation

[...]
 

5. Fazit: Vorhersehbares Scheitern

[...]
 

Der vollständige Artikel mit allen Fußnoten und weiteren Literaturangaben findet sich in:
Althoff, Becker, Löschper, Stehr (Hrsg): "Zwischen Anomie und Inszenierung" , Baden-Baden: Nomos-Verlag (im Erscheinen)
 


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Literaturverzeichnis

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Michael Schetsche (2001):
Internetkriminalität: Daten und Diskurse, Strukturen und Konsequenzen
http://www-user.uni-bremen.de/~mschet/interkrim.html - letzte Aktualisierung: 22.10.2001