Auszüge aus dem gleichnamigen Aufsatz, der demnächst
im Sammelband "Zwischen Anomie und Inszenierung" (Hrsg. Althoff, Becker,
Löschper, Stehr) im Nomos-Verlag erscheinen wird.
Die kriminaltheoretische Überlegung eines der BKA-Vertreter auf der Tagung im Jahr 1998, "Es finden sich grundsätzlich alle Arten der Kriminalität im INTERNET, solange Sie sich in irgendeiner Form auf einen der Dienste des INTERNET abbilden lassen" (Meseke 1998), realisiert sich weder in der Kriminalstatistik noch in der Arbeit der Zentralstelle für anlaßunabhängige Recherche in Datennetzen des BKA. Ganz im Gegenteil. Für 1999 lagen dem BKA aufgrund der Angaben des polizeiinternen Meldedienstes, der alle "Straftaten im Zusammenhang mit Datennetzen" zu erfassen hat, folgende Daten vor:
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Delikte
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Verbreitung verbotener Pornografie
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Betrugsdelikte
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Staatsschutzdelikte
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Urheberrechtsverstöße
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Verstöße gegen ArzneimittelG
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Verstöße gegen BetäubungsmittelG
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sonstige Delikte
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Gesamtzahl
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(Daten nach Meseke 2000; Datenaufbereitung durch M. Sch.)
Wie die Tabelle zeigt, handelt es sich bei gut 80 Prozent der verfolgten Taten um sexualbezogene Äußerungsdelikte. Noch deutlicher wird diese Ausrichtung, wenn man sich die von der "Zentralstelle für anlaßunabhängige Recherche in Datennetzen" des BKA im Jahre 1999 bearbeiteten sog. Verdachtsfälle ansieht: hier macht verbotene Pornographie 90,9 Prozent aller Delikte aus (Meseke 2000). Internetkriminalität ist also in der Polizeipraxis weitgehend identisch mit der Verbreitung verbotener Pornographie .
Im Mittelpunkt des polizeilichen Interesses steht dabei die Kinderpornographie. Daß die Polizei sich von allen strafbaren Inhalten und Handlungen in den Netzwerkmedien fast ausschließlich für dieses Delikt interessiert, hängt zunächst wohl mit der Einfachheit der Ermittlungsaufgabe zusammen: "Es muß erneut betont werden, daß Kinderpornographie keinen Rechercheschwerpunkt darstellt. Dieses Delikt ist jedoch am einfachsten zu erkennen und es häufen sich hier Erkenntnisse, die zeitgleich mehrere Verdachtsfälle begründen lassen..." (Meseke 2000). Ein weiterer Grund für diese Zurichtung des kriminalistischen Blickes könnten Vorgaben politisch-administrativer Instanzen sein: "Kinderpornographie" ist die zentrale Legitiminierungsmetapher für staatliche Eingriffe in die Netzwerkkommunikation und 'muß' deshalb auch im Mittelpunkt des polizeilichen Handelns stehen.
Um den Stellenwert deutlich zu machen, der dem Auslandsbezug dieser Straftaten in der kriminalistischen Debatte zukommt, soll der auf jener Tagung dominierende Argumentationsgang kurz skizziert werden: Als bekannt wird voraussetzen, daß die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 1998 - ohne Verkehrsdelikte - gut 6,5 Millionen Straftaten ausweist. Die in jenem Jahr registrierten 1200 Internetdelikte haben damit einen Anteil von unter 0,2 Promille an der Gesamtkriminalität. Dies wird offenbar nicht als ausreichend angesehen, um die umfangreichen Aktivitäten des BKA zu legitimieren. Die Notwendigkeit des Engagements wird deshalb nicht mit den tatsächlich erfaßten Straftaten, sondern mit dem 'ungeheuren' Dunkelfeld in diesem Bereich begründet: "Straftäter jeglicher Coleur bedienen sich des neuen Mediums INTERNET. Selbst wenn man die Meinung teilt, daß lediglich 1 Prozent aller Inhalte des INTERNET kriminell sind, so ergibt sich bei 400 Mio Web-Seiten immer noch eine Zahl von 4 Mio. kriminellen Inhalten im INTERNET allein für den Dienst des WorldWideWeb. Hinzu kämen dann noch 1% der Inhalte aller anderen relevanten INTERNET-Dienste (IRC, FTP etc). Stellt man diese Zahl von 4 Mio. inkriminierten WWW-Seiten der von der Polizeilichen Kriminalstatistik für 1997 ausgewiesenen Gesamtzahl in Höhe von 6.586.165 gegenüber, zeigt dies das [sic!] polizeiliche Präsenz im INTERNET dringend geboten ist." (Meseke 1998; vgl. Bär 1998)
Die dieser Argumentation zugrunde liegende Skandalisierungslogik kann
nicht überraschen. Sie entspricht dem, was wir aus einer Vielzahl
von Thematisierungsprozesse der verschiedensten sozialen Probleme kennen
(vgl. Schetsche: 1996: 88-92): Zahlenangaben unbekannter Herkunft, beliebige
Schätzwerte, die Drohung mit einem exorbitanten Dunkelfeld. Interessanter
als diese allgemein übliche Skandalisierungsrhethorik ist, daß
vom BKA die für 1998 angenommene globale Größe des WWW
mit den Zahlen der in der Bundesrepublik verfolgten Delikte in Beziehung
besetzt wird. Seine Legitimation erhält das polizeilich Handeln also
dadurch, daß deutsche Strafverfolgungsbehörden - namentlich
das BKA - nach eigener Wahrnehmung für alle weltweit angebotenen Netzinhalte
zuständig sind. Dies schließt ein, daß deutsche Polizei
nach deutschem Recht definiert, was an weltweiten Inhalten strafbar ist
und was nicht. Und es begründet einen globalen Definitions- und Zuständigkeitsanspruch
der deutschen Strafjustiz und Polizeibehörden, der bislang nur von
den fehlenden realen Exekutivrechten außerhalb Deutschlands in Schach
gehalten wird. Virtuelle Exekutivrechte werden hingegen schon heute in
Anspruch genommen: so bezogen sich über 80 Prozent der vom BKA im
Jahre 1998 verfolgen Äußerungsdelikte auf ausländische
Server, Anbieter oder Absender (Meseke 2000).
Es muß nicht überraschen, daß der Versuch von Gesetzgeber
und Exekutivorganen, traditionelle medienrechtliche Bestimmungen auf strukturell
anders geartete Kommunikationsformen anzuwenden, regelmäßig
zu absurden Normierungsvorschlägen führt. So forderte ein Ende
2000 vom "Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend"
vorgelegtes Diskussionspapier ernsthaft, jugendgefährdende Inhalte
dürften im Internet erst nach 22 Uhr verbreitet werden (vgl. Corinth
2000; Rötzer 2000a). Der Vorschlag wurde von der Fachöffentlichkeit
mit einer Mischung aus Verwunderung und Unverständnis aufgenommen:
"Doch einen entscheidenden Nachteil hat das Ganze leider: die Welt wird
sich nämlich kaum nach unseren Jugendschutzbestimmungen und vor allem
nicht nach unserer Uhrzeit richten." (Corinth 2000; vgl. Roetzer 2000).
1. Die Teilnahme an der Netzwerkkommunikation erzeugt permanent Nutzungsdaten, die gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werden können. Solche sog. Datenschatten können nicht nur statistisch, sondern auch personen- bzw. unternehmensbezogen ausgewertet werden. Dadurch entstehen Profile von Nutzern und Nutzerinnen, die eine Vielzahl von Daten aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen verknüpfen. Unternehmen wie Behörden verletzen bei der Sammlung solcher Daten - so der Vorwurf - systematisch bestehende Datenschutzbestimmungen. (Bizer 1996; Blaze 1997; Engemann/Tuschling 2000; Schulzki-Haddout 2000a, 2000b; Krempl 2001a, 2001b; o.A. 2001; ) 'Nahrung' erhält dieser Teildiskurs insbesondere dadurch, daß staatliche Kontrollinstanzen diese Rechtsverletzungen offenbar weitgehend ignorieren - die vorgestellte BKA-Statistik erfaßt solche Delikte nicht einmal in einer eigenen Kategorie.
2. Geheimdienste einflußreicher Nationalstaaten, namentlich der USA, überwachen permanent große Teile des weltweiten Datenaustausches. So werden im Rahmen des Programms Echelon von der NSA, dem größten US-amerikanischen Geheimdienst, vollautomatisch sämtliche Emails überwacht, die über internationale Knotenpunkte, Satellitenverbindungen und Kontinentalkabel verlaufen. Das Abhören richtet sich dabei sowohl gegen den Einzelnen wie gegen Unternehmen. Das Bekanntwerden des Echelon-Programms hat zu heftigen Debatten im EU-Parlament geführt und große Befürchtungen bei westeuropäischen Unternehmen ausgelöst, das es hier um staatliche Wirtschaftsspionage in großem Stil geht. Trotz öffentlicher Debatten und Proteste gehen staatliche Stellen in Deutschland nicht gegen das Ausspionieren ihrer Bürger und Unternehmen vor. (Garrin 1998; Schulzki-Haddouti 2000a, 2001; Campbell 2001, Rötzer 2001, Barth 1997: 180-182) Solche 'realen Gefahren' blieben, so der Vorwurf dieses Gegendiskurses, den meisten Nutzern und Nutzerinnen völlig unbekannt, würden durch die mit großem Aufwand geführten kriminalpolitischen Debatten über sexualbezogene Äußerungsdelikte oder die Gefahren des 'Cyberterrorismus' geradezu verschleiert (RTMARK 1998; Bendrath 2000; Möller 2000; Lischka 2000; Rötzer 2000b, 2000c; Naica-Loebell 2001; Medosch 2001).
Mir scheint es offensichtlich, daß der amtliche und der alternativen
Gefahrendiskurs mit ganz unterschiedliche Interessen der jeweiligen Akteure
korrespondieren: auf der einen Seite der Wunsch nach einer technisch einfachen
und wirkungsvollen Verfolgungen von Rechtsverstößen sowie einer
möglichst umfassenden Überwachung von als potentiell gefährlich
angesehen
Kommunikaten - auf der anderen Seite das Interesse nach Wahrung der
Privatsphäre, der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Freiheit
des Informationsaustausches. Jenseits aller ideologischen Figuren manifestiert
sich hier wohl letztlich die klassische Dialektik staatlich organisierter
Sozialkontrolle: das Bestreben staatlicher Instanzen, das Denken und Handeln
der Subjekte 'unter Kontrolle zu halten' steht gegen das Bemühen der
Subjekte, sich solchen Kontrollversuchen so weit wie möglich zu entziehen.
Mit dieser einordnenden These könnte dieser Beitrag eigentlich enden - und sollte es im Verständnis einer konstruktivistischen Kriminalsoziologie wohl auch. Mir stellt sich allerdings die Frage, ob eine sich als kritisch verstehende Kriminologie noch etwas anderes zum Thema 'Internetkriminalität' beitragen kann, als diese Art der Re-Konstruktion einer ausschließlich konstruktivistisch inpretierten Dialektik von Daten und Diskursen. Ich will diese Frage nicht generell, sondern nur für den spezifischen Fall beantworten. Um einen solchen handelt es sich nach meiner Überzeugung, weil wir hier - ausnahmsweise einmal recht eindeutig - mit der Situation konfrontiert sind, daß eine konkrete, empirisch beschreibbare technisch-soziale Entwicklung überhaupt erst die Voraussetzung für die Gefahrenwahrnehmungen der geschilderten Art - seien es die quasi-amtliche oder die alternative - schuf. Auf einen Satz gebracht: ohne Internet keine Internetkriminalität. Wir sind also, zumindest in diesem Falle, mit Strukturen und Prozessen konfrontiert, die vielleicht nicht jedem, aber mit Sicherheit dem kriminalpolitischen Diskurs vorausgingen. Es scheint mir deshalb geradezu unverzichtbar, hier nach der Rolle zu fragen, die solche technischen Strukturen und sozialen Prozesse bei der Entstehung der beschriebenen Gefahrenwahrnehmung spielen.
Wenn die skizzierten Diskurse primär nicht Voraussetzung sondern
Folge der Ausbildung neuartiger Kommunikationsstrukturen sind, läßt
erst die Kenntnis deren spezifischer Merkmale die (technischen wie diskursiven)
Probleme verstehen, mit denen staatliche und nichtstaatliche Instanzen
konfrontiert sind, wenn sie den neuen Kommunikations- und Interaktionsraum
'Cyberspace' kriminalpolitisch zu vermessen und überwachtungtechnisch
zu kolonisieren versuchen. Und nicht nur das. Wesentliche kriminalsoziologische
Implikationen des kommunikationstechnisch induzieren sozialen Wandels würden
Zwangsläufig übersehen, wenn die sozialen wie anti-sozialen Potentiale
der Netzwerkmedien auf Basis der Rekonstruktion der von jeweils spezifischen
kriminalpolitischen Interessen zugerichteten Diskurse beurteilt würden,
anstatt sich auf die Strukturen der dabei angesprochenen Kommunikation
selbst zu beziehen.
Beschäftigen wir uns also einmal etwas grundsätzlicher mit
der spezifischen 'Strukturlogik' der neuen Kommunikations- und Interaktionsmedien,
als dies in den kriminalpolitischen Debatte üblicherweise der Fall
ist.
Worin diese Besonderheiten bestehen, macht ein Vergleich mit der 'Strukturlogik' der traditionellen Massenmedien deutlich. Von den vielfältigen Unterschieden zwischen den herkömmlichen Massen- und den neuen Netzwerkmedien sollen dabei an dieser Stelle nur diejenigen berücksichtigt werden, die kriminalsoziologisch relevant sind - z. B. weil sie erklären, warum die Internetkriminalität für die traditionellen Instanzen sozialer Kontrolle im mehrfachen Sinne 'problematisch' ist oder was 'die Internetkriminalität' ihrer Form nach von 'herkömmlichen' Delikten unterscheidet.
Kriminologisch relevante Strukturmerkmale von Massen-
und
Netzwerkmedien
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Medientyp
Strukturmerkmal |
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soziale Reichtweite |
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Austauschrichtung |
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Anonymität |
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Inhaltliche Organisation |
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Soziale Reichweite: Massenmedien waren und sind primär an
Regionen oder Nationalstaaten orientiert. Ein globaler Austausch findet
primär auf Seite der Produzenten durch die Weitergabe von Sendungsinhalten
oder -formaten statt. Die Netzwerkmedien hingegen sind prinzipiell global
organisiert; sie basieren auf einem von geographischen Parametern unabhängigen
Zugang zu Informationen (vgl. Bühl 1997: 47). Räumliche Distanzen
zwischen Sendern und Empfängern sind bedeutungslos; die Entfernungen
zwischen Akteuren ist binär kodiert: sie kann nur die Werte Null oder
Unendlich annehmen - entweder ist ein Akteur im oder er ist außerhalb
des Netzes. Dies ist gleichzeitig die zentrale sozial-kommunikative Distinktion,
die dieses Medium hervorbringt: so wie Handlungen oder Ereignisse früher
den Sphären 'öffentlich' oder privat'
zugeordnet wurden (vgl. Bolz 1994: 10), existieren sie nun entweder
online oder offline - sind also entweder weltweit und in Echtzeit zu beobachten
oder gar nicht.
Austauschrichtung: Die klassische Kommunikation der Massenmedien
ist durch das One-to-many-Prinzip gekennzeichnet. Eine Rückkopplung
zwischen dem Sender und den Empfängern findet in der Regel nicht oder
nur sehr rudimentär statt. Hingegen basieren Netzwerkmedien durchgängig
auf dem Many-to-many-Prinzip: Alle Empfänger können auch Sender
sein und sind dies regelmäßig auch. Die Kommunikationsstrukturen
sind also polydirektional; sie können gemeinsame virtuelle Praxen
einschließen, die einen neuartigen sozialen Raum, den Cyberspace,
entstehen lassen. Unterscheidungen in Produzenten und Konsumenten sind
hier nur temporärer oder gradueller, nicht jedoch prinzipieller Natur.
Jeder Nutzer der die Inhalte von
Netzwerkmedien rezipieren kann, ist auch in der Lage, selbst neue Inhalte
zu produzieren (und macht dies regelmäßig auch).
Anonymität: Bei der massenmedialen Kommunikation hängt die Anonymität der Akteure unmittelbar von ihrer kommunikativen Rolle ab. Der Konsument (oder Rezipient) bleibt üblicherweise - z. B. bei der Wahl seines Fernsehprogramms oder dem Kauf einer Illustrierten - völlig anonym. Der Akteur, der nicht nur Darsteller und Vermittler von Inhalten, sondern auch Gegenstand selbstreferentieller Berichterstattung ist, kann dies hingegen nie sein. Der Produzent, der die Verfügungsgewalt über Medium einschließlich der Medieninhalte besitzt, verliert, soweit er als Subjekt überhaupt existiert, seine Anonymität nur dann, wenn er selbst zum Gegenstand medialer Berichterstattung wird. Die Netzwerkmedien kennen nur zwei Rollen: entweder ist das Subjekt Teilnehmer am System des weltweiten Datenaustausches ('Onliner') oder es bleibt davon ausgeschlossen ('Offliner'). Bei den ersteren ist die Frage der Anonymität ein zentrales soziales Konfliktfeld: Einerseits gestatten die Netzwerkmedien den Teilnehmern ein weitgehend unerkanntes Agieren. Andererseits kann die Netzwerkkommunikation (zumindest solange sich nur eine kleine Minderheit der Nutzer der vorhandenen Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken bedient) vollständig - und was noch wichtiger ist - weitgehend vollautomatisch kontrolliert werden. Netzwerkkommunikation ist deshalb zwar sozial weitgehend anonym, ermöglicht jedoch gleichzeitig staatlichen Instanzen oder entsprechend spezialisierten Unternehmen die systematische statistische und personenbezogene Auswertung der 'Datenschatten', die alle Teilnehmer an der Kommunikation zwangsläufig erzeugen.
Inhaltliche Organisation: Im Gegensatz zu dem Massenmedien folgen
die Netzwerkmedien keiner eindeutigen und linearen, sondern einer diffusen
und non-linearen thematischen Organisation. Es gibt weder Sendezeiten,
noch eindeutige Formate oder thematische Seitengliederung. Inhaltsbezogene
Organisationen - wie z.B. die Newsgroups-Hierarchien - unterliegen ständigen
Veränderungen, sind regelmäßig uneindeutig und werden durch
die Nutzung selbst kontinuierlich konterkarriert. Dies schlägt sich
u.a. in der Notwendigkeit permanenter Abgrenzungs- und Ausschließungsdiskurse
nieder. Noch deutlich ist dies beim WWW, daß wegen seiner Hyperlinkstruktur
zum Synonym für Netzwerkkommunikation insgesamt geworden ist. Ein
passiver Konsum der Medieninhalte ist hier ebenso unmöglich, wie eine
lineare Rezeption (dem Nutzer werden permanent Entscheidungsprozesse abverlangt,
die zu zwar statistisch aggregierbaren, aber letztlich doch individuelle
Rezeptionsweisen und Lesarten führen). Der Grundsatz der abstrakten
Zugänglichkeit aller Informationen wird in der Praxis durch den Grundsatz
der konkreten Unzugänglichkeit ergänzt, der sich z.B. in der
begrenzten Kapazität von Suchm aschinen oder im Datenüberfluß
manifestiert. Und nicht nur das. Zum Prinzip 'Suchen-ohne-zu-finden' kommt
das Prinzip 'Finden-ohne-zu-suchen'. Beide Prinzipien tragen ebenso zum
Attraktivität der neuen Medien bei, wie sie deren Nutzung aus Sicht
der Kontrollinstanzen als problematisch erscheinen lassen.
Der vollständige Artikel mit allen Fußnoten und weiteren
Literaturangaben findet sich in:
Althoff, Becker, Löschper, Stehr (Hrsg): "Zwischen Anomie und
Inszenierung" , Baden-Baden: Nomos-Verlag (im Erscheinen)
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