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Aufruf zu einer Reform des Religionsunterrichts

1994

"Dieser Aufruf richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen in Schule und Hochschule, die sich für einen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen einsetzen, der allen Schülerinnen und Schülern zugänglich ist und für den die Religionsgemeinschaften eine gemeinsame Mitverantwortung übernehmen. Sie alle bitten wir darum, mit uns dieses Ziel zu verfolgen.

Wir wenden uns mit dieser Initiative an Kirchenleitungen und Ministerien und fordern sie auf, zum einen Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und Schulgremien zu unterstützen, die bereits Schritte zur Verwirklichung dieses Religionsunterrichts tun, und zum andern Maßnahmen zu ergreifen und Vereinbarungen zu treffen, die die Erteilung eines solchen Religionsunterrichts offiziell ermöglichen. Dies ist eine Forderung, hinter der auch diejenigen stehen, deren Ziele darüber hinausgehen.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, die durch ihre Praxis bereits einen Beitrag für diese Reform des Religionsunterrichts geleistet haben. Wir ermutigen sie, das offene und öffentliche Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen und anzustreben, örtliche und regionale Versuche stärker miteinander zu vernetzen.

Die Diskussion der letzten Jahre über Aufgaben, Ziele und Organisationsformen des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen zeigt im Blick auf folgende Sachverhalte eine wachsende Übereinstimmung, die wir ausdrücklich begrüßen:

Religionsunterricht - ein Fach im Kontext der Grundrechte

Schulischer Religionsunterricht ist als Bildungsveranstaltung dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2 Abs.1 GG) und der Befähigung zur Wahrnehmung der Religionsfreiheit verpflichtet. Seine Verankerung im Grundgesetz (Art. 7, Abs. 3 GG) stellt ihn in einen Zusammenhang mit Art. 4 Abs. 1 GG, der die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses garantiert. Die hier verbürgten Grundrechte und die darin begründete Verpflichtung des Staates zur Toleranz beziehen sich nicht nur auf das Christentum, sondern auch auf andere, durchaus heterogene, z.T. einander ausschließende religiöse und weltanschauliche Positionen, die selbstverständlich im Blick auf die grundlegenden Erziehungsziele an das Grundgesetz gebunden sind. In diesem Rahmen ist Religionsunterricht nicht nur rechtlich geboten, sondern auch bildungspolitisch und schulpädagogisch begründet. Daß er laut Verfassung "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften" zu erteilen ist, bedeutet rechtlich nicht, daß er nur den Schülerinnen und Schülern einer Glaubensrichtung offenstehen darf oder ihnen nur die Lehre dieser Religionsgemeinschaft zu vermitteln hat. Die Religionsgemeinschaften sind vielmehr berechtigt, den Religionsunterricht zu öffnen und die Mitverantwortung für ihn gemeinsam zu übernehmen.

Religionsunterricht - ein notwendiges Fach der Schule

Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen (Art. 7 Abs.3 GG) und dabei kritisch bezogen auf die allgemeinen Lern- und Erziehungsziele der Schule. Er gehört zum Fächerkanon der Schule und hat Anteil am schulischen Erziehungsauftrag. Der Religionsunterricht ist deshalb an der pädagogischen und fachdidaktischen Diskussion und Konsensbildung ebenso beteiligt wie an der Frage, was die Schule jungen Menschen im Blick auf ihre Bildung und die Schlüsselprobleme ihres Lebens schuldet. Schulischer Religionsunterricht ist etwas anderes als kirchliche Katechese oder Christenlehre, die auf Glaubensvergewisserung und Gemeindeaufbau hin orientiert sind. Demgegenüber erschließt der Religionsunterricht die Bedeutung von Glaube und Religion in Geschichte und Gegenwart und im Leben des (einzelnen) Menschen. Er entfaltet, was, wie und warum geglaubt worden ist und geglaubt wird, und hilft zum gegenseitigen Verstehen unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen.

Religionsunterricht - ein Forum für das interkonfessionelle und interreligiöse Gespräch

In einer demokratischen Gesellschaft ist Schule angelegt auf Offenheit der Lernprozesse. Der Religionsunterricht hat sich gegenwärtig und zukünftig auf Schülerinnen und Schüler einzustellen, die ganz unterschiedlich religiös, konfessionell und kulturell geprägt sind; das Nebeneinander von Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen kennzeichnet ihre Wirklichkeit. Bei aller Vielfalt der geistigen Herkunft und der Pluralität der Lebensformen fördert die Schule das gemeinsame Lernen und Arbeiten. Das gelingt nur in einem Klima gegenseitiger Aufgeschlossenheit und Toleranz, in dem unterschiedliche Positionen wahrgenommen, reflektiert und respektiert werden. So sollen Menschen aus anderen Kulturen oder Angehörige einer "fremden" Religion sich selbst darstellen und mit ihrer Lebenssituation und ihren Erfahrungen in das Gespräch einbringen können. Der Religionsunterricht bietet ein Forum der Begegnung, des Erfahrungsaustauschs und des Dialogs und leistet seinen spezifischen Beitrag zum interkonfessionellen, interreligiösen und interkulturellen Lernen. Das entspricht auch den bildungs- und schulpolitischen Herausforderungen, die durch das zusammenwachsende Europa bestimmt werden. Das Europäische Parlament empfiehlt den Regierungen, der Frage der religiösen Toleranz mehr Aufmerksamkeit zu widmen (Empf. 1202/1993). Es sei sicherzustellen, "daß der Unterricht in Religion und Ethik ein Teil des allgemeinen Schulunterrichts" ist, und "auf ein besseres und tieferes Verständnis der jeweils anderen Religion hinzuwirken." In gleichem Sinne werden die Aufgaben der Schule in Artikel 29 der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes formuliert.

Religionsunterricht - von den Religionsgemeinschaften gemeinsam mitverantwortet

Die Bestimmung des Grundgesetzes, den schulischen Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften" zu erteilen, läßt diesen die Freiheit, sich auf gemeinsame Grundsätze zu verständigen. Hier sind als erste die Kirchen gefragt, denn im Verhältnis der christlichen Konfessionen zueinander lassen sich zum Ende des 20. Jahrhunderts beträchtliche Fortschritte in der Entwicklung der ökumenischen Beziehungen und weitreichende, Trennungen überwindende Ergebnisse der interkonfessionellen Lehrgespräche konstatieren. Gewachsen ist die Bereitschaft der Kirchen zu einvernehmlichem Reden und Handeln mit Bezug auf die ihnen gemeinsame Basis in Bibel und Bekenntnis und das Bestreben, in versöhnter Verschiedenheit zusammenzuleben und gleichwohl die Einheit der Christen anzustreben und den interreligiösen Dialog zu fördern. Als überfällige Konsequenz dieser Bestrebungen legt sich die Etablierung eines Religionsunterrichts in der öffentlichen Schule nahe, der allen Schülerinnen und Schülern zugänglich ist, sie nicht mehr nach Konfessions- oder Religionszugehörigkeit trennt, und der von den Religionsgemeinschaften gemeinsam mitverantwortet wird. Dazu gehört auch, die "Grundsätze der Religionsgemeinschaften" so zu interpretieren, daß sie das gemeinsame Bemühen um Grundfragen des Lebens und elementare Antworten darauf fördern. Es geht dabei um das Nachdenken über Gelingen oder Scheitern von Lebensentwürfen, über Glück und Heil, Versagen, Schuld und Verhängnis; es geht um den Einsatz für die Würde des Menschen, der Gottes Antlitz widerspiegelt, um Gewaltlosigkeit, Nächstenliebe, Versöhnung und Vergebung sowie um die Wahrnehmung der Verantwortung für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Diese Aufgabe des Religionsunterrichts erwächst im besonderen aus dem Gespräch mit dem jüdisch-christlichen Erbe, das für unseren Kulturbereich prägend geworden ist. Die Neugier der Schülerinnen und Schüler richtet sich heute weniger auf konfessionelle Besonderheiten; vielmehr fragen junge Menschen kritisch nach überzeugenden Sinnentwürfen und Wegweisungen, nach der befreienden Kraft religiöser Deutungen für ihr Leben. Es ist die Vision des Faches, von seinen Grundlagen her beizutragen zu einer Kultur der Lebensförderung, des Vertrauens, der Liebe und der Verständigung.

Folgerungen und Forderungen

Unsere zentrale Forderung ist ein Religionsunterricht in der Verschränkung von Art. 7 Abs.3 GG und Art. 4 GG, der generell allen Schülerinnen und Schülern zugänglich ist, ohne daß nach ihrer Konfessions- oder Religionszugehörigkeit gefragt wird. Wir bitten Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die damit übereinstimmen, für diesen Unterricht weiterhin einzutreten

Wir appellieren an die Religionsgemeinschaften, insbesondere an die christlichen Kirchen, förmlich zu erklären, daß Ökumene und ökumenischer Geist zu ihren Grundsätzen gehören und daß sie deshalb bereit sind, einen Freiraum zu eröffnen, in dem die Weiterentwicklung der gegenwärtigen Organisationsformen des Religionsunterrichts erprobt werden kann. Wir erwarten von den Landeskirchen und Diözesen, daß sie einen von ihnen gemeinsam mitverantworteten, ökumenisch gestalteten Religionsunterricht in der öffentlichen Schule befürworten und fördern. Wir empfehlen, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Denominationen schon jetzt in die Mitverantwortung für den Religionsunterricht einzubeziehen und eine Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften anzustreben, die als religiöse und geistige Kräfte an einer für die Zukunft relevanten Ausgestaltung der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit mitwirken möchten.

Wir empfehlen dringend, auf den verschiedenen Zuständigkeitsebenen (Schulpraxis, Schulaufsicht, Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, Elternvertretungen) Gremien zu bilden (Regionale Arbeitsgruppe, Religionspädagogischer Rat, Gemischte Kommission, Runder Tisch o.ä.), die alle den Religionsunterricht betreffenden Angelegenheiten beraten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit Entscheidungen treffen oder Vorschläge machen.

Wir fordern die Einrichtung von konfessionell gemischten Lehrplankommissionen, die unter dem Aspekt des hier angestrebten ökumenischen, dem interreligiösen Dialog geöffneten Religionsunterrichts die bisherigen Lehrpläne sichten bzw. neue Lehrpläne entwickeln, durch die das Fach sein inhaltliches, didaktisches und organisatorisches Profil gewinnt.

Wir appellieren an den Staat als den Träger des öffentlichen Schulwesens, gemäß seiner grundgesetzlichen Verpflichtung Religionsunterricht als integralen Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags in allen Schularten anzubieten, positive Rahmenbedingungen für seine Erteilung zu schaffen, die erforderlichen Lehrkräfte auszubilden und einzustellen und Unterrichts- bzw. Schulversuche zu fördern (ggf. in Kooperation mit den Fächern Philosophie und Ethik), die zur Entwicklung des Religionsunterrichts im beschriebenen Sinne beitragen.

Wir fordern, daß die Erteilung des Religionsunterrichts durch Lehrerinnen und Lehrer wahrgenommen wird, deren Qualifikation auf ihrer fachwissenschaftlichen (Theologie, Religionswissenschaft) und pädagogischen Ausbildung an Hochschule und Studienseminar beruht. Die Zustimmung der Kirchen zu Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsordnungen sollte für Lehrerinnen und Lehrer nach erlangter Qualifikation unbeschadet ihrer Konfessionszugehörigkeit zugleich die Zustimmung (Bevollmächtigung) seitens der Religionsgemeinschaften zur Erteilung von Religionsunterricht gemäß den vereinbarten Lehrplänen einschließen.

Wir empfehlen, daß evangelische und katholische Fakultäten bzw. Fachbereiche der Hochschulen im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien die Studiengänge für die Ausbildung von Religionslehrerinnen und -lehrern so konzipieren, daß die Voraussetzungen für die erforderliche fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung zur Lehrbefähigung für Religionsunterricht einander entsprechen und Studienleistungen an evangelischen oder katholischen Fakultäten wechselseitig anerkannt werden können. Ökumenische Studien sollten obligatorisch werden; einzelne Lehrveranstaltungen sollten zur Förderung des evangelisch-katholischen und des interreligiösen Dialogs gemeinsam durchgeführt werden. Wir appellieren an die Fachbereiche und Ministerien, Dozenten unterschiedlicher Konfession Lehraufträge für Religionspädagogik zu erteilen und ihnen das Recht zu verleihen, Prüfungen abzunehmen.

Wir appellieren an die evangelischen und katholischen Religionspädagogischen Institute, ihre bisherige intensive Tätigkeit zur Förderung und Optimierung des Religionsunterrichts mit Blick auf seine Weiterentwicklung zu koordinieren und verstärkt in ökumenischem Geist zusammenzuarbeiten.

Wir appellieren an die Kultusministerien, in den staatlichen Lehrerfortbildungsinstituten das Programmangebot für Religionspädagogik an der hier beschriebenen künftigen Gestaltung des Religionsunterrichts zu orientieren.

Wir appellieren an die religionspädagogischen Verlage, ihre bisherige Kooperation fortzusetzen und durch ihre Produktionen die Reform des Religionsunterrichts im angestrebten Sinne zu fördern."

Hamburg, Juli 1994

*********

Die Namen der Erstunterzeichner des "Aufrufs zur Reform des Religionsunterrichts":

Jürgen Backhaus (Lübeck), Dr. Ursula Baltz-Otto (Mainz), Prof. Dr. Georg Baudler (Aachen), Prof. Dr. Ulrich Becker (Hannover), Prof. Dr. Horst Klaus Berg (Langenargen), Dr. Klaus Breuning (Osnabrück), Alois Brinkkötter (Senden), Dietrich Budack (Hamburg), Folkert Doedens (Hamburg), Dr. Götz Doyé (Potsdam), Prof. Dr. Reinhard Dross (Braunschweig), Dietlind Fischer (Münster), Helga Frieber (Hamburg), Gisela Führing (Berlin), Prof. Dr. Uwe Gerber (Darmstadt), Dr. Horst Gloy (Hamburg), Adolf Häger (Hamburg), Dr. Matthias Hahn (Wernigerode), Prof. Dr. Hans-Günter Heimbrock (Frankfurt), Monika Hoffmann (Tübingen), Friedemann Hoppmann (Hildesheim), Prof. Dr. Friedrich Johannsen (Hannover), Prof. Dr. Hans Bernhard Kaufmann (Münster), Johannes Kolfhaus-Beyer (Hamburg/Schwerin), Prof. Dr. Rainer Lachmann (Bamberg), Prof. Dr. Godwin Lämmermann (Augsburg), Dr. Hans-Jürgen Laubach (Hamburg), Christine Lehmann (Hannover), Dr. Michael Linke (Braunschweig), Prof. Dr. Jürgen Lott (Bremen), Prof. Dr. Bernhard Maurer (Freiburg), Prof. Dr. Norbert Mette (Paderborn), Prof. Dr. Reinhold Mokrosch (Osnabrück), Prof. Dr. Harry Noormann (Hannover), Prof. Dr. Gert Otto (Mainz), Prof. Dr. Bodo Pieroth (Münster), Brigitte Reuther (Niebüll), Prof. Dr. Horst F. Rupp (Würzburg), Prof. Dr. Godehard Ruppert (Bamberg), Dr. Jan Heiner Schneider (Emmerich), Prof. Dr. Norbert Scholl (Heidelberg), Friederike Skaide (Lübeck), Dr. Manfred Spieß (Bremen), Ph.D. Heinz Streib (Frankfurt), Lothar Teckemeyer (Aurich), Werner Trutwin (Bonn), Gretel Voigt (Berlin), Prof. Dr. Hartwig Weber (Heidelberg), Prof. Dr. Klaus Wegenast (Bern), Enno Wolters (Wiesbaden) Dr. Rainer Zacharias (Kiel), Prof.Dr. Dietrich Zilleßen (Köln)