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Aufruf zu einer
Reform des Religionsunterrichts
1994
"Dieser
Aufruf richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen in Schule und Hochschule,
die sich für einen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
einsetzen, der allen Schülerinnen und Schülern zugänglich
ist und für den die Religionsgemeinschaften eine gemeinsame Mitverantwortung
übernehmen. Sie alle bitten wir darum, mit uns dieses Ziel zu verfolgen.
Wir
wenden uns mit dieser Initiative an Kirchenleitungen und Ministerien und
fordern sie auf, zum einen Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und
Schulgremien zu unterstützen, die bereits Schritte zur Verwirklichung
dieses Religionsunterrichts tun, und zum andern Maßnahmen zu ergreifen
und Vereinbarungen zu treffen, die die Erteilung eines solchen Religionsunterrichts
offiziell ermöglichen. Dies ist eine Forderung, hinter der auch diejenigen
stehen, deren Ziele darüber hinausgehen.
Wir
danken den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, die durch ihre Praxis
bereits einen Beitrag für diese Reform des Religionsunterrichts geleistet
haben. Wir ermutigen sie, das offene und öffentliche Gespräch
mit allen Beteiligten zu suchen und anzustreben, örtliche und regionale
Versuche stärker miteinander zu vernetzen.
Die
Diskussion der letzten Jahre über Aufgaben, Ziele und Organisationsformen
des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen zeigt im Blick auf
folgende Sachverhalte eine wachsende Übereinstimmung, die wir ausdrücklich
begrüßen:
Religionsunterricht
- ein Fach im Kontext der Grundrechte
Schulischer
Religionsunterricht ist als Bildungsveranstaltung dem Grundrecht auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit (Art.2 Abs.1 GG) und der Befähigung
zur Wahrnehmung der Religionsfreiheit verpflichtet. Seine Verankerung
im Grundgesetz (Art. 7, Abs. 3 GG) stellt ihn in einen Zusammenhang mit
Art. 4 Abs. 1 GG, der die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die
Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses garantiert.
Die hier verbürgten Grundrechte und die darin begründete Verpflichtung
des Staates zur Toleranz beziehen sich nicht nur auf das Christentum,
sondern auch auf andere, durchaus heterogene, z.T. einander ausschließende
religiöse und weltanschauliche Positionen, die selbstverständlich
im Blick auf die grundlegenden Erziehungsziele an das Grundgesetz gebunden
sind. In diesem Rahmen ist Religionsunterricht nicht nur rechtlich geboten,
sondern auch bildungspolitisch und schulpädagogisch begründet.
Daß er laut Verfassung "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen
der Religionsgemeinschaften" zu erteilen ist, bedeutet rechtlich
nicht, daß er nur den Schülerinnen und Schülern einer
Glaubensrichtung offenstehen darf oder ihnen nur die Lehre dieser Religionsgemeinschaft
zu vermitteln hat. Die Religionsgemeinschaften sind vielmehr berechtigt,
den Religionsunterricht zu öffnen und die Mitverantwortung für
ihn gemeinsam zu übernehmen.
Religionsunterricht
- ein notwendiges Fach der Schule
Religionsunterricht
ist ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen (Art. 7 Abs.3 GG)
und dabei kritisch bezogen auf die allgemeinen Lern- und Erziehungsziele
der Schule. Er gehört zum Fächerkanon der Schule und hat Anteil
am schulischen Erziehungsauftrag. Der Religionsunterricht ist deshalb
an der pädagogischen und fachdidaktischen Diskussion und Konsensbildung
ebenso beteiligt wie an der Frage, was die Schule jungen Menschen im Blick
auf ihre Bildung und die Schlüsselprobleme ihres Lebens schuldet.
Schulischer Religionsunterricht ist etwas anderes als kirchliche Katechese
oder Christenlehre, die auf Glaubensvergewisserung und Gemeindeaufbau
hin orientiert sind. Demgegenüber erschließt der Religionsunterricht
die Bedeutung von Glaube und Religion in Geschichte und Gegenwart und
im Leben des (einzelnen) Menschen. Er entfaltet, was, wie und warum geglaubt
worden ist und geglaubt wird, und hilft zum gegenseitigen Verstehen unterschiedlicher
religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen.
Religionsunterricht
- ein Forum für das interkonfessionelle und interreligiöse Gespräch
In
einer demokratischen Gesellschaft ist Schule angelegt auf Offenheit der
Lernprozesse. Der Religionsunterricht hat sich gegenwärtig und zukünftig
auf Schülerinnen und Schüler einzustellen, die ganz unterschiedlich
religiös, konfessionell und kulturell geprägt sind; das Nebeneinander
von Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen kennzeichnet ihre Wirklichkeit.
Bei aller Vielfalt der geistigen Herkunft und der Pluralität der
Lebensformen fördert die Schule das gemeinsame Lernen und Arbeiten.
Das gelingt nur in einem Klima gegenseitiger Aufgeschlossenheit und Toleranz,
in dem unterschiedliche Positionen wahrgenommen, reflektiert und respektiert
werden. So sollen Menschen aus anderen Kulturen oder Angehörige einer
"fremden" Religion sich selbst darstellen und mit ihrer Lebenssituation
und ihren Erfahrungen in das Gespräch einbringen können. Der
Religionsunterricht bietet ein Forum der Begegnung, des Erfahrungsaustauschs
und des Dialogs und leistet seinen spezifischen Beitrag zum interkonfessionellen,
interreligiösen und interkulturellen Lernen. Das entspricht auch
den bildungs- und schulpolitischen Herausforderungen, die durch das zusammenwachsende
Europa bestimmt werden. Das Europäische Parlament empfiehlt den Regierungen,
der Frage der religiösen Toleranz mehr Aufmerksamkeit zu widmen (Empf.
1202/1993). Es sei sicherzustellen, "daß der Unterricht in
Religion und Ethik ein Teil des allgemeinen Schulunterrichts" ist,
und "auf ein besseres und tieferes Verständnis der jeweils anderen
Religion hinzuwirken." In gleichem Sinne werden die Aufgaben der
Schule in Artikel 29 der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes
formuliert.
Religionsunterricht
- von den Religionsgemeinschaften gemeinsam mitverantwortet
Die
Bestimmung des Grundgesetzes, den schulischen Religionsunterricht "in
Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften"
zu erteilen, läßt diesen die Freiheit, sich auf gemeinsame
Grundsätze zu verständigen. Hier sind als erste die Kirchen
gefragt, denn im Verhältnis der christlichen Konfessionen zueinander
lassen sich zum Ende des 20. Jahrhunderts beträchtliche Fortschritte
in der Entwicklung der ökumenischen Beziehungen und weitreichende,
Trennungen überwindende Ergebnisse der interkonfessionellen Lehrgespräche
konstatieren. Gewachsen ist die Bereitschaft der Kirchen zu einvernehmlichem
Reden und Handeln mit Bezug auf die ihnen gemeinsame Basis in Bibel und
Bekenntnis und das Bestreben, in versöhnter Verschiedenheit zusammenzuleben
und gleichwohl die Einheit der Christen anzustreben und den interreligiösen
Dialog zu fördern. Als überfällige Konsequenz dieser Bestrebungen
legt sich die Etablierung eines Religionsunterrichts in der öffentlichen
Schule nahe, der allen Schülerinnen und Schülern zugänglich
ist, sie nicht mehr nach Konfessions- oder Religionszugehörigkeit
trennt, und der von den Religionsgemeinschaften gemeinsam mitverantwortet
wird. Dazu gehört auch, die "Grundsätze der Religionsgemeinschaften"
so zu interpretieren, daß sie das gemeinsame Bemühen um Grundfragen
des Lebens und elementare Antworten darauf fördern. Es geht dabei
um das Nachdenken über Gelingen oder Scheitern von Lebensentwürfen,
über Glück und Heil, Versagen, Schuld und Verhängnis; es
geht um den Einsatz für die Würde des Menschen, der Gottes Antlitz
widerspiegelt, um Gewaltlosigkeit, Nächstenliebe, Versöhnung
und Vergebung sowie um die Wahrnehmung der Verantwortung für Frieden,
Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Diese Aufgabe des Religionsunterrichts
erwächst im besonderen aus dem Gespräch mit dem jüdisch-christlichen
Erbe, das für unseren Kulturbereich prägend geworden ist. Die
Neugier der Schülerinnen und Schüler richtet sich heute weniger
auf konfessionelle Besonderheiten; vielmehr fragen junge Menschen kritisch
nach überzeugenden Sinnentwürfen und Wegweisungen, nach der
befreienden Kraft religiöser Deutungen für ihr Leben. Es ist
die Vision des Faches, von seinen Grundlagen her beizutragen zu einer
Kultur der Lebensförderung, des Vertrauens, der Liebe und der Verständigung.
Folgerungen
und Forderungen
Unsere
zentrale Forderung ist ein Religionsunterricht in der Verschränkung
von Art. 7 Abs.3 GG und Art. 4 GG, der generell allen Schülerinnen
und Schülern zugänglich ist, ohne daß nach ihrer Konfessions-
oder Religionszugehörigkeit gefragt wird. Wir bitten Schülerinnen
und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die damit übereinstimmen,
für diesen Unterricht weiterhin einzutreten
Wir
appellieren an die Religionsgemeinschaften, insbesondere an die christlichen
Kirchen, förmlich zu erklären, daß Ökumene und ökumenischer
Geist zu ihren Grundsätzen gehören und daß sie deshalb
bereit sind, einen Freiraum zu eröffnen, in dem die Weiterentwicklung
der gegenwärtigen Organisationsformen des Religionsunterrichts erprobt
werden kann. Wir erwarten von den Landeskirchen und Diözesen, daß
sie einen von ihnen gemeinsam mitverantworteten, ökumenisch gestalteten
Religionsunterricht in der öffentlichen Schule befürworten und
fördern. Wir empfehlen, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher
Kirchen (ACK) zusammengeschlossenen Denominationen schon jetzt in die
Mitverantwortung für den Religionsunterricht einzubeziehen und eine
Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften
anzustreben, die als religiöse und geistige Kräfte an einer
für die Zukunft relevanten Ausgestaltung der Glaubens-, Gewissens-
und Bekenntnisfreiheit mitwirken möchten.
Wir
empfehlen dringend, auf den verschiedenen Zuständigkeitsebenen (Schulpraxis,
Schulaufsicht, Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften,
Elternvertretungen) Gremien zu bilden (Regionale Arbeitsgruppe, Religionspädagogischer
Rat, Gemischte Kommission, Runder Tisch o.ä.), die alle den Religionsunterricht
betreffenden Angelegenheiten beraten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit
Entscheidungen treffen oder Vorschläge machen.
Wir
fordern die Einrichtung von konfessionell gemischten Lehrplankommissionen,
die unter dem Aspekt des hier angestrebten ökumenischen, dem interreligiösen
Dialog geöffneten Religionsunterrichts die bisherigen Lehrpläne
sichten bzw. neue Lehrpläne entwickeln, durch die das Fach sein inhaltliches,
didaktisches und organisatorisches Profil gewinnt.
Wir
appellieren an den Staat als den Träger des öffentlichen Schulwesens,
gemäß seiner grundgesetzlichen Verpflichtung Religionsunterricht
als integralen Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags in allen Schularten
anzubieten, positive Rahmenbedingungen für seine Erteilung zu schaffen,
die erforderlichen Lehrkräfte auszubilden und einzustellen und Unterrichts-
bzw. Schulversuche zu fördern (ggf. in Kooperation mit den Fächern
Philosophie und Ethik), die zur Entwicklung des Religionsunterrichts im
beschriebenen Sinne beitragen.
Wir
fordern, daß die Erteilung des Religionsunterrichts durch Lehrerinnen
und Lehrer wahrgenommen wird, deren Qualifikation auf ihrer fachwissenschaftlichen
(Theologie, Religionswissenschaft) und pädagogischen Ausbildung an
Hochschule und Studienseminar beruht. Die Zustimmung der Kirchen zu Ausbildungsrichtlinien
und Prüfungsordnungen sollte für Lehrerinnen und Lehrer nach
erlangter Qualifikation unbeschadet ihrer Konfessionszugehörigkeit
zugleich die Zustimmung (Bevollmächtigung) seitens der Religionsgemeinschaften
zur Erteilung von Religionsunterricht gemäß den vereinbarten
Lehrplänen einschließen.
Wir
empfehlen, daß evangelische und katholische Fakultäten bzw.
Fachbereiche der Hochschulen im Einvernehmen mit den zuständigen
Ministerien die Studiengänge für die Ausbildung von Religionslehrerinnen
und -lehrern so konzipieren, daß die Voraussetzungen für die
erforderliche fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung zur
Lehrbefähigung für Religionsunterricht einander entsprechen
und Studienleistungen an evangelischen oder katholischen Fakultäten
wechselseitig anerkannt werden können. Ökumenische Studien sollten
obligatorisch werden; einzelne Lehrveranstaltungen sollten zur Förderung
des evangelisch-katholischen und des interreligiösen Dialogs gemeinsam
durchgeführt werden. Wir appellieren an die Fachbereiche und Ministerien,
Dozenten unterschiedlicher Konfession Lehraufträge für Religionspädagogik
zu erteilen und ihnen das Recht zu verleihen, Prüfungen abzunehmen.
Wir
appellieren an die evangelischen und katholischen Religionspädagogischen
Institute, ihre bisherige intensive Tätigkeit zur Förderung
und Optimierung des Religionsunterrichts mit Blick auf seine Weiterentwicklung
zu koordinieren und verstärkt in ökumenischem Geist zusammenzuarbeiten.
Wir
appellieren an die Kultusministerien, in den staatlichen Lehrerfortbildungsinstituten
das Programmangebot für Religionspädagogik an der hier beschriebenen
künftigen Gestaltung des Religionsunterrichts zu orientieren.
Wir
appellieren an die religionspädagogischen Verlage, ihre bisherige
Kooperation fortzusetzen und durch ihre Produktionen die Reform des Religionsunterrichts
im angestrebten Sinne zu fördern."
Hamburg,
Juli 1994
*********
Die
Namen der Erstunterzeichner des "Aufrufs zur Reform des Religionsunterrichts":
Jürgen
Backhaus (Lübeck), Dr. Ursula Baltz-Otto (Mainz), Prof. Dr. Georg
Baudler (Aachen), Prof. Dr. Ulrich Becker (Hannover), Prof. Dr. Horst
Klaus Berg (Langenargen), Dr. Klaus Breuning (Osnabrück), Alois Brinkkötter
(Senden), Dietrich Budack (Hamburg), Folkert Doedens (Hamburg), Dr. Götz
Doyé (Potsdam), Prof. Dr. Reinhard Dross (Braunschweig), Dietlind
Fischer (Münster), Helga Frieber (Hamburg), Gisela Führing (Berlin),
Prof. Dr. Uwe Gerber (Darmstadt), Dr. Horst Gloy (Hamburg), Adolf Häger
(Hamburg), Dr. Matthias Hahn (Wernigerode), Prof. Dr. Hans-Günter
Heimbrock (Frankfurt), Monika Hoffmann (Tübingen), Friedemann Hoppmann
(Hildesheim), Prof. Dr. Friedrich Johannsen (Hannover), Prof. Dr. Hans
Bernhard Kaufmann (Münster), Johannes Kolfhaus-Beyer (Hamburg/Schwerin),
Prof. Dr. Rainer Lachmann (Bamberg), Prof. Dr. Godwin Lämmermann
(Augsburg), Dr. Hans-Jürgen Laubach (Hamburg), Christine Lehmann
(Hannover), Dr. Michael Linke (Braunschweig), Prof. Dr. Jürgen Lott
(Bremen), Prof. Dr. Bernhard Maurer (Freiburg), Prof. Dr. Norbert Mette
(Paderborn), Prof. Dr. Reinhold Mokrosch (Osnabrück), Prof. Dr. Harry
Noormann (Hannover), Prof. Dr. Gert Otto (Mainz), Prof. Dr. Bodo Pieroth
(Münster), Brigitte Reuther (Niebüll), Prof. Dr. Horst F. Rupp
(Würzburg), Prof. Dr. Godehard Ruppert (Bamberg), Dr. Jan Heiner
Schneider (Emmerich), Prof. Dr. Norbert Scholl (Heidelberg), Friederike
Skaide (Lübeck), Dr. Manfred Spieß (Bremen), Ph.D. Heinz Streib
(Frankfurt), Lothar Teckemeyer (Aurich), Werner Trutwin (Bonn), Gretel
Voigt (Berlin), Prof. Dr. Hartwig Weber (Heidelberg), Prof. Dr. Klaus
Wegenast (Bern), Enno Wolters (Wiesbaden) Dr. Rainer Zacharias (Kiel),
Prof.Dr. Dietrich Zilleßen (Köln)
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